Unfaire SRG-Gebühr1,3 Millionen Single-Haushalte dürfen weiter hoffen
Das Bundesgericht findet nicht, dass die Radio- und TV-Gebühr Alleinstehende diskriminiert. Der Beschwerdeführer gelangt nun an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Sie zahlt allein genau gleich viel Radio- und TV-Gebühren wie eine Familie mit zwei erwachsenen Kindern oder eine Fünfer-WG.
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Er hat es nicht anders erwartet: Das Bundesgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Singles durch die Radio-und TV-Gebühr nicht diskriminiert werden. Beschwerdeführer Alex Bauert akzeptiert den Entscheid nicht, wie er auf Anfrage mitteilt. Er zieht das Urteil weiter nach Strassburg an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.