82 Kilo Koks: Schmuggler vor Gericht
Ein 62-jähriger Spanier soll über 80 Kilo Kokain geschmuggelt haben. Am Dienstag befasste sich das Obergericht mit seinem Fall.

Ein 62-jähriger Spanier wurde 2013 mit knapp 2 Kilogramm Kokain erwischt. Das Regionalgericht bestrafte ihn aber wegen 82 Kilo. Von den weiteren 80 Kilo ist kein einziges Gramm als Beweismittel greifbar. Es gibt dazu keine Zeugen, die Polizei hatte keinerlei Anhaltspunkte.
Es gibt einzig die detailreiche, umfassende Aussage des Beschuldigten. Er gestand, bei 16 Kurierfahrten zwischen Rotterdam und Nizza oder Marseille jeweils 5 Kilogramm Kokain geschmuggelt zu haben – doch dieses Geständnis hat er widerrufen.
Das Regionalgericht Bern-Mittelland verurteilte ihn im Herbst 2014 zu einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren. Gegen dieses Urteil haben sowohl der Verurteilte selbst wie auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Am Dienstag befasste sich das Obergericht mit dem Fall.
«Vergiftetes Geständnis»
Das Geständnis seines Mandanten sei nicht verwertbar, sagte dessen Anwalt Andreas Damke. «Geständnis und Widerruf haben rechtlich das gleiche Gewicht.» Die Polizei habe seinem Mandanten vor der verhängnisvollen Einvernahme einen Floh in Form von Personenschutz ins Ohr gesetzt.
«Er steuerte seine Aussagen, um mit den Behörden ins Geschäft zu kommen.» Ansonsten sei eine derart umfassende Beichte nicht zu erklären, sagte Damke. Das Geständnis sei daher ein «vergiftetes» Beweismittel.
Weiter würden Anzahl und Daten der angeblichen Kurierfahrten nicht zusammenpassen, so der Verteidiger. Sein Mandant hätte «ein Übermensch» sein müssen, um all seine angeblichen Kuriertätigkeiten tatsächlich auszuführen. Damke plädierte für eine Freiheitsstrafe von 27 Monaten.
Staatsanwältin Annelies Thomet räumte ein, dass ohne die Aussagen des Beschuldigten niemand etwas von dessen Kurierfahrten und den 80 Kilogramm Kokain erfahren hätte. Doch aus ihrer Sicht ist das Geständnis des Beschuldigten vollständig verwertbar.
Es seien ihm keine Versprechungen gemacht worden, seine Aussagen seien stimmig, detailreich und glaubwürdig, sagte Thomet. «Der Widerruf seines Geständnisses ist rein taktisch motiviert». Sie forderte eine Freiheitsstrafe von elf Jahren.
Die Urteilseröffnung findet voraussichtlich am Donnerstag statt.
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