A5-Westast: Verfahrensfehler der Behörden?
Beim Erstellen der Pläne zum westlichen Teil der Bieler Autobahnumfahrung sollen Bund und Kanton einige Bäume unterschlagen haben, die zu fällen sind. Diesen Vorwurf erheben Autobahngegner.
Zwei Bieler Bürgergruppen werfen dem Bund und dem Kanton Bern Verfahrensfehler bei der Planauflage zum A5-Westast vor. Das Komitee «Westast so nicht!» spricht von fehlenden Markierungen und mangelnder Kennzeichnung zu fällender Bäume.
Das steht in einer Mitteilung des rund 1400 Mitglieder starken Komitees vom Dienstag, während ein Verein namens «Gruppe S» schon am Montag in einem Communiqué die Kommunikation von Bund und Kanton kritisierte. Die Projekt-Dokumente stünden fast ausschliesslich auf Deutsch zur Verfügung.
Dabei seien doch der Kanton Bern und die Stadt Biel, durch welche der A5-Westast unter anderem führt, offiziell zweisprachig. Auch dieser Verein macht eine unklare Aussteckung des Projekts geltend.
«Einzelbäume, nicht Wald»
Auf Anfrage sagte dazu die Medienstelle der bernischen Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion, der vom Komitee «Westast so nicht!» verwendete Begriff der Rodung sei ein Fachbegriff aus dem Waldrecht. Er beziehe sich nur auf Flächen, die unter das Waldrecht fielen.
Rodungsflächen seien - nach einem Waldfeststellungsverfahren - korrekt markiert worden. Bei den vom Komitee aufgeführten Beispielen handle es sich aber um Einzelbäume. Diese fielen nicht unter das Waldgesetz. Für diese Bäume sei kein Rodungsgesuch nötig; sie müssten nicht einzeln markiert werden.
Die Aussteckung eines solchen Projekts im Gelände sei anspruchsvoll. Viele Punkte hätten nicht profiliert werden könne, da sie sich an unzugänglichen Orten - etwa auf einem Bahngleis - befänden. In einer Projektausstellung in Biel liessen sich sämtliche Visualisierungen grossformatig und anhand von Gipsmodellen betrachten.
Wichtigste Berichte auf Französisch Die offizielle Projekt- und Verfahrenssprache sei deutsch. Aus Rücksicht auf die zweisprachige Region sei die Publikation des Auflageprojekts aber auch auf französisch verfasst worden.
Die wichtigsten Berichte, nämlich den technischen Bericht und den Umweltverträglichkeitsbericht, lägen in einer französischsprachigen Zusammenfassung vor. «Einsprachen können in einer der vier Landessprachen eingereicht werden.»
Die Einsprachefrist dauert noch bis zum 23. Mai. Das geht aus der Internetseite hervor, welche den beiden Autobahn-Umfahrungen von Biel gewidmet ist: a5-biel-bienne.ch
SDA/mb
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