Anklage fordert hohe Strafe für Emmentaler-Schwindler
Einem Käser aus dem Linthgebiet werden Betrug und weitere Delikte vorgeworfen. Nun muss er sich vor Gericht verantworten.

Die Liste der gesetzlichen Verfehlungen des angeklagten Käsers ist reichlich lang: gewerbsmässiger Betrug, Ettikettenschwindel mit Emmentaler Käse und weitere Straftaten. Nun steht der Mann seit Dienstag zusammen mit seiner ehemaligen Lebenspartnerin in Uznach vor dem Kreisgericht See Gaster.
Der Staatsanwalt forderte für den vorbestraften Angeklagten eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und zehn Monaten sowie eine Geldstrafe. Für die frühere Lebenspartnerin beantragte er eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 27 Monaten, wovon sechs Monate zu vollziehen seien.
Einnahmen von fast 13 Millionen Franken
Der Käser soll während mehreren Jahren insgesamt rund 3500 Tonnen Käse unerlaubterweise mit der geschützten Bezeichnung Emmentaler versehen haben. Dies soll ihm illegale Einnahmen von 12,7 Millionen Franken eingebracht haben. Als Klägerin vor Gericht tritt deshalb auch die Organisation Emmentaler Switzerland auf.
In der Anklage geht es weiter um ein undurchsichtiges Geflecht aus Lohnzahlungen und Beratungshonoraren, Darlehen, Schuldübernahmen, Forderungen gegenüber Dritten und Abschreibungen. Der Käser soll sich auf diese Weise privater Schulden von 6,5 Millionen Franken entledigt haben, wie der Staatsanwalt sagte.
Welche Rolle spielte die Lebenspartnerin?
Er habe seine Unternehmen «als Selbstbedienungsladen» betrachtet. Eine Nebenrolle spielte dabei seine damalige Lebenspartnerin. Diese fungierte als Verwaltungsrätin der Käseproduktionsfirma, über die laut Anklage verschiedene Betrügereien abgewickelt worden seien.
Die Frau, die sich 2011 vom Käser trennte, erklärte dem Gericht, sie sei «nur die Büroangestellte gewesen» und habe die Anweisungen des Hauptangeklagten ausgeführt. Er habe zusammen mit Anwälten und Beratern über alle Geschäfte entschieden.
Vorwürfe zurückgewiesen
Der Käser wies die Vorwürfe mehrheitlich vehement zurück. Zum Teil verweigerte er Aussagen oder antwortete ausweichend auf die Fragen des Gerichtspräsidenten. Um Buchhaltung und Zahlungen habe er sich nicht gekümmert, erklärte er.
Es sei ihm immer darum gegangen, seinen Betrieb zu retten und einen finanziellen Schaden für seine Milchlieferanten zu verhindern, sagte er sinngemäss. Sein Verteidiger bezeichnete die Anklage als mangelhaft und verlangte – allerdings erfolglos – eine Rückweisung des Falles an die Staatsanwaltschaft.
Schon früher verurteilt
Der Käser ist der St. Galler Justiz kein Unbekannter: Im vergangenen März wurde er vom Kantonsgericht in zweiter Instanz wegen gewerbsmässigen Betrugs verurteilt. Er soll über 9000 Mastschweine illegal unter einem Qualitätslabel verkauft haben. Er focht dieses Urteil an. Der Fall muss nun vom Bundesgericht beurteilt werden.
Schon 2007 hatte der Mann vor Gericht gestanden. Auch damals wurde ihm als Käseproduzent Etikettenschwindel mit einem AOC-Gütesiegel vorgeworfen. Er wurde freigesprochen. Für Unmut sorgte damals, dass er vielen Landwirten Geld für Milchlieferungen schuldig blieb. Die Bauern mussten Millionen abschreiben.
SDA/fal
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