
schweiz
Trotz AHV-Deal: Die Mehrheit will Rentenalter 65 für Frauen
AHV-Deal hin oder her: SVP, FDP und CVP wollen das Rentenalter der Frauen auf 65 erhöhen. Hat sich die SP zu früh gefreut?
Die Antwort auf eine Leserfrage zum Thema Vorsorge.
Arbeitnehmerinnen bereiten sich in einem Seminar der Pro Senectute auf das Pensionsalter vor. Foto: Christian Beutler
Mein Mann hat seine AHV-Rente zwei Jahre vorbezogen. Dadurch wurde sie ihm gekürzt. Inzwischen ist er über 65 und arbeitet wieder. Da er mehr verdient als den AHV-Freibetrag, muss er wieder Beiträge in die AHV zahlen. Nun wüsste ich gern, ob ihm diese Beiträge angerechnet werden und er so die Rentenkürzung wettmachen kann.
Nein, die Kürzung lässt sich nicht korrigieren. Die Beiträge, die Ihr Mann jetzt wieder in die AHV einzahlt, verändern seine Rente nicht mehr. Das ist grundsätzlich so: Sobald man die AHV-Rente bezieht, bleibt diese so, wie sie ist. Mit nachträglichen Beiträgen lässt sich die Rente nicht mehr erhöhen.
Es gibt nur eine Möglichkeit, die AHV-Rente nach dem Rentenalter noch zu erhöhen: indem man den Rentenbezug hinausschiebt. Durch den Aufschub wächst die Rente kontinuierlich an, auch wenn man nicht weiterarbeitet und keine AHV-Beiträge mehr zahlt. Der Aufschub muss mindestens ein Jahr betragen und kann nicht länger als fünf Jahre sein.
Andrea Fischer beantwortet Ihre Fragen zum Arbeitsrecht, Konsumrecht, Sozialversicherungsrecht und Familienrecht. Senden Sie sie an geldundrecht@tamedia.ch
Erhalten Sie unlimitierten Zugriff auf alle Inhalte:
Abonnieren Sie jetzt