Attentäter Amri hatte keine Komplizen in der Schweiz
Nach dem Anschlag in Berlin hat die Schweiz ein Strafverfahren gegen Unbekannt eröffnet. Nun ist die Untersuchung abgeschlossen.
Die Bundesanwaltschaft stellte das Verfahren gegen Unbekannt im Zusammenhang mit dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin vom Dezember 2016 ein. Der Verdacht, dass der Attentäter Anis Amri in der Schweiz Unterstützer gehabt haben könnte, habe sich nicht erhärtet.
Bei dem Verfahren ging es unter anderem um ein Handy mit einer Schweizer SIM-Karte, das Amri nach dem Anschlag benutzt hatte. Es wurde beim Verdächtigen gefunden, nachdem dieser auf seiner Flucht in Sesto San Giovanni bei Mailand von der italienischen Polizei erschossen worden war.
Handy als gestohlen gemeldet
Die Bundesanwaltschaft (BA) eröffnete danach ein Verfahren gegen Unbekannt, weil sie vermutete, dass sich weitere Unterstützer des Attentäters oder Mitglieder der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in der Schweiz befinden könnten. Der IS hatte sich zum Anschlag bekannt.
Nun konnten die Ermittler diesen Verdacht aber nicht erhärten, wie der Einstellungsverfügung vom Juni zu entnehmen ist, die der Nachrichtenagentur sda vorliegt. Die «Neue Zürcher Zeitung» berichtete am Mittwoch darüber. Das Handy mit der Schweizer Nummer war im September 2016 in Berlin als gestohlen gemeldet worden.
Besitzer lebt wohl in Frankreich
Die Ermittlungen legten den Schluss nahe, dass Amri das Handy mit der Schweizer SIM-Karte zwar zeitweise benutzt hatte, aber auch, dass dieses in Berlin entwendet worden war. Ob Amri den Diebstahl persönlich beging, bleibe ungeklärt. Der Besitzer des Handys lebt anscheinend in Frankreich. Die deutschen Behörden hätten deshalb ein Rechtshilfeersuchen an Frankreich gestellt, um die Person befragen zu können.
Eine weitere «Schweizer Spur» war bereits im Januar im Sand verlaufen: Amri hatte den Fahrer des Lastwagens, den er für den Anschlag benutzte, mit einer Faustfeuerwaffe getötet, die Anfang der 1990er-Jahre in die Schweiz importiert worden war. Mit derselben Waffe hatte er danach auf seiner Flucht in Italien bei einer Identitätskontrolle auf italienische Polizisten geschossen.
Doch nach Angaben des Bundesamtes für Polizei (fedpol) war die Waffe legal in die Schweiz importiert worden. Der «Weg, den die Waffe fortan nahm», wurde nicht bekannt. Amri war am 19. Dezember 2016 mit einem Lastwagen in einen Weihnachtmarkt am Berliner Breitscheidplatz gerast. Zwölf Menschen kamen ums Leben, Dutzende weitere wurden verletzt.
SDA/fal
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