13 Monate ist es her, seit in Flaach eine Mutter ihre zwei Kinder getötet hat, weil die Kesb den Buben und das Mädchen vorerst im Kinderheim belassen wollte. Seither stellt sich die Frage: Trifft die Kesb eine Schuld an der Tat? Nun liegt die Antwort vor. Und sie lautet: nein. Es war fachlich richtig, die Familie K. genauer unter die Lupe zu nehmen. Dass Nathalie K. eine psychische Störung hatte und derart irrational handeln würde, war nicht voraussehbar. Richtig war auch, die Kinder nicht unbesehen in die Obhut der Grosseltern zu geben. Das hätte die Familie in einen kaum lösbaren Konflikt auf dem Buckel der Kinder gestürzt. Und ob es ihnen das Leben gerettet hätte, weiss niemand.
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Auch die Gemeinden sind in der Pflicht
Die Kesb trifft keine Schuld am Tod der Kinder. Dennoch müssen die Behörden Lehren aus dem Fall Flaach ziehen.