Georgien klagt vor Uno-Gericht gegen Russland
Georgien und Russland tragen den Kaukasus-Konflikt jetzt auch vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag aus.
Tiflis wirft der russischen Regierung vor, in Abchasien und Südossetien «ethnische Säuberungen» zu organisieren. Georgiens stellvertretende Justizministerin Tina Burjaliana forderte zum Auftakt des Verfahrens das Gericht auf, mit einer einstweiligen Verfügung einzuschreiten. Ethnische Georgier seien in den beiden abtrünnigen Provinzen einer von Russland gesteuerten «Kampagne der Bedrohung und Verfolgung ausgesetzt».
Burjaliana warf Russland zudem vor, Georgiens Unabhängigkeit «durch eine Politik des Teilens und Herrschens» zu unterminieren und dafür die multiethnische Zusammensetzung der georgischen Bevölkerung auszunutzen.
Schon seit Anfang der 90er Jahre habe Russland in Abchasien und Südossetien separatistische Gruppen bewaffnet und diese zur Vertreibung von mittlerweile 400'000 ethnischen Georgiern aufgestachelt, erklärten Anwälte der Beschwerdeführer.
Gericht nicht zuständig
Anwälte Moskaus wiesen die Vorwürfe zurück und erklärten zugleich, der Uno-Gerichtshof sei für den Disput gar nicht zuständig. Das Leid von Menschen in den betroffenen Gebieten sei «bedauerlich», sagte Chefanwalt Roman Kolodkin. Von gezielten Vertreibungen könne jedoch keine Rede sein. Daher könne Georgien dafür auch keine Beweise vorlegen.
Er rief die 15 Uno-Richter auf, die Klage abzuweisen. Kolodkin sagte zur Begründung, Georgien berufe sich auf das internationale Abkommen zur Beseitigung der Rassendiskriminierung aus dem Jahr 1965. Dieses werde jedoch von Russland respektiert.
Dreitägige Anhörungen
Zunächst sind in dem Verfahren Anhörungen bis Mittwoch vorgesehen. Danach nehmen Richter ihre Beratungen auf.
Das Uno-Gericht hätte allerdings keine Möglichkeiten, eine Verfügung gegen Russland durchzusetzen. Es kann in Streitfragen zwischen Staaten auf der Grundlage des Völkerrechts entscheiden - umgesetzt wird das jedoch nur, wenn die betreffenden Regierungen eine solche Entscheidung akzeptieren.
Moskau hatte Tiflis vor Beginn des Verfahrens mehrfach «Aggression» und die wahllose Tötung von Zivilisten in den beiden Kaukasus-Regionen vorgeworfen. Dem georgischen Präsidenten Michail Saakaschwili drohte Moskau mit einer Anklage als Kriegsverbrecher.
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