Badegäste erhalten Geld zurück
Besitzer einer Jahreskarte erhalten für die Schliessungsdauer des Hallenbades Hirschengraben eine Entschädigung.

Das Hallenbad Hirschengraben ist seit dem 30. Mai wegen Sanierungsarbeiten geschlossen. Laut einer Internetmeldung des Sportamts soll es voraussichtlich ab dem 9.August wieder geöffnet werden. «Doch das kann auch später werden», sagt Roger Schnegg, Abteilungsleiter des Sportamtes der Stadt Bern. «Der genaue Termin hängt vom Verlauf der Untersuchungen der Ingenieure ab.» Die Besitzer von Jahreskarten werden vom Sportamt für den Ausfall entschädigt. Dazu müssen sie ein Formular ausfüllen. Erhältlich ist es beim Sportamt oder auf der Internetseite www.sportamt-bern.ch. Ausweichen ins WylerbadDie Jahreskarte ist aber auch für die Hallenbäder Weyermannshaus oder Wyler gültig. Wer eine Entschädigung will, sollte grundsätzlich auf den Besuch dieser Bäder verzichten. Doch wie steht es beispielsweise mit einem regulären Besucher des Hirschengraben-Bades, der ausnahmsweise eines der anderen Bäder besucht? Der könne eine Rückerstattung fordern, sagt Sportamtleiter Schnegg und stellt in Aussicht, die ungenau formulierte Bedingung im Antragsformular anzupassen.Geld fliesst erst im HerbstDie Höhe des Rückerstattungsbetrages errechnet sich auf Grund der effektiven Schliessungsdauer. Entschädigt werden aber nur die ausserordentlichen Schliessungswochen. Für die Zeit der alljährlichen Renovationsarbeiten im Sommer (18. Juli bis 8.August) gibts keine Rückerstattung. Das Geld wird also erst nach der Wiedereröffnung des Hallenbades zurückbezahlt. Laut Roger Schnegg kann die Entschädigung auch nach der Wiedereröffnung noch angefordert werden.
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