Balkon ist kein Tabu mehr
Der Bund lenkt ein: Im Kanton Bern dürfen alte Gebäude, die ausserhalb der Bauzone liegen, wieder grosszügiger um- und ausgebaut werden. Bauherren dürfen ab sofort etwa Balkone anbringen oder Räume erhöhen.

Diese Nachricht von Bund und Kanton dürfte viele Liegenschaftsbesitzer freuen: Für Gebäude ausserhalb der Bauzone, die vor 1972 erbaut wurden, gilt ab sofort wieder eine grosszügigere Bewilligungspraxis. Das ist insofern relevant, als im Kanton Bern jedes dritte Gebäude ausserhalb der Bauzone steht.
Vor einem Jahr war die Aufregung gross: Das Bundesamt für Raumentwicklung warf dem Kanton Bern vor, das Raumplanungsgesetz jahrelang zu leger ausgelegt und angewendet zu haben. Konkret kritisierte der Bund, in Bern hätten die Behörden bei Umnutzungen und Erweiterungen von Gebäuden ausserhalb der Bauzone zu wenig genau hingeschaut. So seien etwa Balkonanbauten, Wintergärten oder zusätzliche Dachfenster zu oft bewilligt worden. Das Gleiche gelte für das Anheben von Dachgeschossen, etwa mit dem Ziel, die Raumhöhe alter Bauernhäuser vergrössern zu können.
Der Bund stellte sich auf den Standpunkt, dass seit der Revision des Raumplanungsgesetzes 2012 für den Aussenraum strengere Regeln gälten als zuvor. Erweiterungen dürfen nur für energetische Sanierungen, zeitgemässes Wohnen oder eine bessere Einpassung des Gebäudes in die Umgebung gewährt werden.
Flächenmässig sind höchstens 30 Prozent mehr und maximal 100 Quadratmeter zulässig. Während der Kanton Bern etwa Balkone zum zeitgemässen Wohnen zählte, sah dies der Bund anders. Bern musste folglich seine Praxis anpassen, rund 100 Baugesuche sistieren und diese später aufgrund der von oben aufgezwungenen strengeren Regeln teilweise ablehnen.
Umdenken nach Augenschein
Seit Donnerstag ist klar, dass nun in gewissen Fällen wieder kleine Wohnhäuser, die über kleine Zimmer verfügen und höchstens eine Fläche von 75 Quadratmetern aufweisen, erweitert werden dürfen. Auch Dachaufbauten, die für grössere Raumhöhen und mehr Lichteinfall sorgen, sind grundsätzlich wieder erlaubt. Gleiches gilt für Balkone.
Regierungsrat Christoph Neuhaus (SVP) zeigte sich erfreut über den verbuchten Erfolg: «Es handelt sich um eine zeitgemässe, pragmatische Anpassung der Regeln, wie wir sie im Kanton Bern bis im letzten Herbst bereits kannten.» Neuhaus sagt, es hätten verschiedene Gespräche mit Vertretern des Bundesamtes für Raumentwicklung stattgefunden. Auch habe man vor Ort konkrete Objekte angeschaut und die Problematik besprochen.
Einzelfall zählt
Auch wenn nun grundsätzlich für Bauernhöfe und alle anderen Gebäude ausserhalb der Bauzone wieder ein lockeres Regime gilt, so hält der Kanton in seiner Mitteilung eines deutlich fest: Auch in Zukunft müsse in jedem Fall geprüft werden, «ob die Identität des Gebäudes oder der Gebäudegruppe im Wesentlichen gewahrt bleibt». Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller muss zudem die Notwendigkeit für das zeitgemässe Wohnen belegen.
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