Baubewilligung fehlte – Einsprache zurückgezogen
Ein Mann erhielt wegen mehrfacher Übertretung gemäss Baugesetz einen Strafbefehl. Dagegen erhob er Einsprache, die er nun zurückzog.

Der 65-jährige Schweizer, ein Immobilienunternehmer aus der Region Thun, hat als verantwortlicher Bauherr in einem Dorf im Oberland bewilligungspflichtige Bauarbeiten ohne entsprechende Baubewilligung vornehmen lassen. Zum einen wurde die bestehende Zugangstreppe an der Nordfassade eines Hauses demontiert und um 180 Grad gedreht wieder montiert. Dadurch wurde das Gebäude neu von der Ostseite her erschlossen. Zum anderen wurde die bestehende Zugangstreppe auf der Westseite aufgehoben. Infolgedessen wird der Eingang über die erwähnte Zugangstreppe und den Zugangsweg auf der Ostseite erfolgen. Die Arbeiten für die neue Fussgängererschliessung (Fundament mit Anschlusseisen) waren in Arbeit.
Dieser Sachverhalt trug dem Mann den Vorwurf der mehrfachen Übertretung gemäss Baugesetz ein. Daher brummte ihm die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland, eine Busse von 3000 Franken und Gebühren von 300 Franken auf. Weil er dagegen Einsprache erhob, war am Mittwoch eine Hauptverhandlung am Regionalgericht Oberland in Thun angesetzt.
Versucht, die Schuld anderen in die Schuhe zu schieben
Sie habe ihn bereits in der Vorladung auf die Möglichkeit des Rückzugs der Einsprache aufmerksam gemacht, sagte Gerichtspräsidentin Natalie Fritz vor der Einvernahme. «Ich halte an der Einsprache fest», lautete die Antwort des Beschuldigten, der ohne Anwalt vor Gericht erschienen war.
Die beauftragte Baufirma habe im Einvernehmen mit dem Architekten die Zugangstreppen demontiert, begann er zu erzählen und versuchte damit, die Schuld von sich zu weisen. «Zentraler Punkt in dieser Sache ist die fehlende Baubewilligung», betonte die Gerichtspräsidentin und erinnerte den Mann daran, dass bereits vor zwei Jahren eine Verwarnung ausgesprochen worden sei. Aus seinen weiteren Ausführungen musste geschlossen werden, dass das Verhältnis zwischen ihm, der Baufirma, dem Architekten und dem beteiligten Notar offenbar nicht mehr ungetrübt war. Schliesslich gestand er ein, dass auch er Fehler gemacht habe, und zog die Einsprache zurück. Damit wird der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft rechtskräftig.
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