Bostudenzelg-Areal in ThunBevölkerung soll Zukunft der Bostudenzelg mitgestalten
Wie soll der Rahmen für ein künftiges Wohnquartier mit Park in der Bostudenzelg in Thun aussehen? Zu dieser Frage kann sich jetzt die Bevölkerung äussern.

«In der Bostudenzelg im südöstlichen Teil des Neufeldquartiers befindet sich eine der letzten zusammenhängenden unbebauten Bauzonen der Stadt Thun», teilt die Stadt mit. Das Areal an der Bubenberg- beziehungsweise der Bläuerstrasse gehört etwa zur Hälfte der Stadt und ist zur Hälfte im Eigentum der Bernischen Pensionskasse (BPK) und der Frutiger AG.
Gemeinsam plant die Eigentümerschaft ein Wohnprojekt. Damit könne die Stadt dringend benötigten Wohnraum für Familien schaffen und die Ziele aus dem Stadtentwicklungskonzept 2035 und der Wohnstrategie 2030 weiter umsetzen, ist der Medienmitteilung zu entnehmen.
Neue UeO notwendig
Für das Vorhaben braucht es allerdings eine neue Überbauungsordnung (UeO). Zu dieser könne sich die Bevölkerung in der öffentlichen Mitwirkung vom 19. August bis zum 19. September äussern. Am Donnerstag, 25. August, findet um 19 Uhr in der Aula des Schulhauses Gotthelf eine Informationsveranstaltung für das Quartier statt.
Die Grundlage für die neue planungsrechtliche Sicherung des Projektes («UeO at Bläuerstrasse») bildet das Richtprojekt. Dieses stellt eine Weiterentwicklung des Siegerprojekts «Freiraum» aus dem Ideenwettbewerb dar (wir berichteten).
Grosser Spielraum
Als Hauptnutzung steht gemäss der Mitteilung ein vielfältiges und gesellschaftlich durchmischtes Wohnen im Vordergrund. Weitere mögliche Nutzungen sind ein Kindergarten oder eine Kindertagesstätte, ein Alterswohn- und Pflegeheim oder öffentliche Nutzungen wie etwa ein Quartiertreffpunkt. Zudem seien auch Flächen für Gastgewerbe, Dienstleistung und Verkauf sowie stilles Gewerbe vorgesehen. Zudem eigne sich das Areal beispielsweise auch für die Ansiedlung von gemeinnützigem Wohnungsbau. Auf städtischem Land soll der Anteil gemeinnütziger Wohnungen rund 75 Prozent betragen.
Ringförmige Anordnung
Das Richtprojekt und die Überbauungsordnung sehen vor, die Gebäude ringförmig um den Park anzuordnen. Jene im Übergang zum umliegenden Quartier bleiben fünf- bis sechsgeschossig. Die Eingänge über die Quartierplätze zum Areal werden durch acht- bis neunstöckige Eckbauten markiert. Die maximal zulässige Höhe der Gebäude in der Mitte des Areals ist auf zehn Geschosse beschränkt. Mit der neuen UeO wurde auch ein Betriebskonzept Mobilität erstellt mit Lösungsansätzen zur Verminderung des Verkehrsaufkommens.
Etappierte Entwicklung
Die «UeO at Bläuerstrasse» schafft die Voraussetzungen, um die Arealerschliessung, die Baubereiche sowie deren etappierte Entwicklung zu regeln. Nach der Mitwirkung wird das Planungsamt die Eingaben auswerten und in die neue UeO einarbeiten, die anschliessend dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht wird. Anschliessend erfolgt die öffentliche Planauflage.
Nach dem Plangenehmigungsverfahren sind für den städtischen Teil die Baurechtvergabe und die Durchführung von Architekturwettbewerben vorgesehen. Die BPK und die Frutiger AG werden auf Basis des Richtprojekts im Workshopverfahren ein Projekt entwickeln. Danach erfolgt das Baubewilligungsverfahren.
Die Unterlagen der «UeO at Bläuerstrasse» können vom 19. August bis zum 19. September im Auflageraum, Industriestrasse 2 in Thun, während der Bürozeiten oder unter www.thun.ch/mitwirkung eingesehen werden. Anregungen und Einwände sind mit Vermerk «Mitwirkung Bostudenzelg» an das Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, Postfach 145, 3602 Thun, oder planungsamt@thun.ch einzureichen. Die E-Mitwirkung ist ab dem 19. August unter www.dialog.thun.ch/bostudenzelg möglich.
pd/maz
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