Bundesrat macht letzten Schritt zur Sanierung der IV
Bei IV-Rentnern soll systematisch geprüft werden, ob sie wieder arbeiten können. Der Bundesrat will so den Rentenbestand in sechs Jahren um 5 Prozent reduzieren.
Der Bundesrat hat gestern Vorschläge zur finanziellen Rettung der Invalidenversicherung in die Vernehmlassung geschickt. Sie sollen 2012 in Kraft treten. Es handelt sich dabei um das erste Paket der 6.IV-Revision, das drei Elemente umfasst.1. WiedereingliedernNeu soll bei IV-Rentnern systematisch geprüft werden, ob sie wieder arbeiten können. Bei gewissen Schmerzerkrankungen, etwa solchen ohne erklärenden Befund (somatoforme Schmerzstörungen) oder Fibromyalgien, soll die Rente reduziert oder aufgehoben werden. Der Bundesrat rechnet damit, dass zwischen 2012 und 2018 der Bestand der Renten um 5 Prozent oder 12500 Renten reduziert werden kann. Die jährliche Entlastung soll ab 2018 230 Millionen Franken betragen.2. FinanzmechanismusNeu soll jeder Franken, den die IV einspart, auch ihr zugute kommen. Heute werden der IV nur 62 Franken gutgeschrieben, wenn sie 100 Franken spart. Die restlichen 38 Franken entlasten gemäss Bundesrat die Bundeskasse. Dies soll ab 2018 eine jährliche Entlastung von 270 Millionen Franken bringen.3. HilfsmittelDie IV soll selbst kostengünstig Hilfsmittel wie etwa Hörgeräte beschaffen können. Gerechnet wird mit einer jährlichen Entlastung ab 2018 von 35 bis 50 Millionen Franken. Mit diesen Massnahmen soll die IV nachhaltig saniert werden, damit sie nach der Zusatzfinanzierung, über die im September abgestimmt wird, gut aufgestellt ist. Als viertes, allerdings kostenneutrales Element sollen Behinderte dank eines Assistenzbeitrages selber Personen anstellen können, welche ihnen helfen. So können sie zu Hause wohnen statt im Heim. ReaktionenDer Wirtschaftsdachverband Economiesuisse begrüsst die Vorschläge. Man habe immer betont, dass ausgabenseitige Massnahmen notwendig seien, sagte Geschäftsleitungsmitglied Christoph Schaltegger auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und die Behindertenorganisation Pro Infirmis (siehe Text unten) bezweifeln, dass Arbeitgeber Personen anstellen, die schon seit Jahren invalid sind.
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