Das Ende der Schonzeit für einen notorischen Raser
Ein 19-Jähriger musste erfahren, dass das Strafrecht für Erwachsene andere Konsequenzen kennt als das Jugendstrafrecht. Jetzt muss er 33 Monate ins Gefängnis.

Erlaubte Höchstgeschwindigkeit um bis zu 92 km/h überschritten: Bei dieser Unterführung flüchtete der Raser vor der Polizei.
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Der in der Schweiz geborene Ausländer fernöstlicher Nationalität hat offenbar ein gestörtes Verhältnis zu Autos und zu den in der Schweiz geltenden Strassenverkehrsgesetzen. Bereits als 13-Jähriger brach er mit Kollegen in eine Autoabschleppfirma ein und spielte auf dem Areal Autoscooter, als befände er sich auf einer Chilbi. Anschliessend schlugen sie mit einem Hammer auf die Autos ein – Schaden: 120'000 Franken.