«Das System ist zynisch»
Céline wurde durch eine Antibabypille von Bayer schwerbehindert – und soll nun selber 120'000 Franken zahlen. Ihr Anwalt erklärt die Taktik des Pharma-Riesen.

Hat mit 16 Jahren das Verhütungsmittel Yasmin eingenommen und erlitt kurz darauf eine schwere Lungenembolie: die heute 22-jährige Céline.
Screenshot SRF
Felix Rüegg ist der Anwalt der schwerbehinderten Céline, deren Klage gegen den Pharmakonzern Bayer abgewiesen wurde. Sie hatte nach der Einnahme der Antibabypille Yasmin eine Lungenembolie erlitten, welche sie nur knapp überlebte. Nun muss sie 120'000 Franken Prozessentschädigung zahlen.