«Der heftigste Einschnitt in den freien Finanzmarkt seit 1990»
Schwarzgeld, die Weissgeldstrategie des Bundes und Immobilien-Geldwäscherei: Der Geldwäschereiexperte Jürg-Beat Ackermann spricht über die aktuellsten Entwicklungen.

Herr Ackermann, Steuerdelikte («tax crimes and tax offences») sollen neu als Vortat zur Geldwäscherei gelten. Die Schweiz wird den Empfehlungen der Financial Action Taskforce (FATF) folgen müssen. Was bedeutet das für die Geldwäscherei-Bekämpfung hierzulande?
Das ist der heftigste Einschnitt in den freien Finanzmarkt seit Einführung der Geldwäschereistrafnorm im Jahre 1990. Seither haben wir allerdings stets zwischen Verbrechen als Geldwäschereivortaten und Vergehen unterschieden. Steuerdelikte haben in der Schweiz bisher keine Verbrechensqualität, ganz egal, ob von Steuerhinterziehung oder von Steuerbetrug die Rede ist. Damit sind sie bis heute auch keine tauglichen Geldwäschereivortaten. Das soll sich nun ändern. Das politische Ziel ist klar: Der Markt soll nicht nur für Verbrechensgeld, sondern auch für Schwarzgeld strafrechtlich ausgetrocknet werden. Strafrechtlich treten hier aber kaum überwindbare Schwierigkeiten auf.