Die Gemeinde muss auf Gebühren verzichten
Ein Emmentaler Architekturbüro wehrt sich gegen in Rechnung gestellte Anschlussgebühren. Mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht kommt zum Schluss, dass die Ansprüche verjährt sind.

Das Verwaltungsgericht hat der Beschwerdeführerin recht gegeben. Foto: Keystone
Im vorliegenden Fall geht es um ein Ein- sowie zwei Dreifamilienhäuser, die in den Jahren 2009 bis 2011 in Herzogenbuchsee gebaut worden sind. Genauer gesagt geht es um die Gebühren, welche die Gemeinde im Juni 2018 für den Kanalisationsanschluss der drei Gebäude in Rechnung gestellt hat: insgesamt 96'930 Franken.