Die Sicht von Neuhaus
Über hundert Interessierte nahmen die Gelegenheit wahr, die Meinung von Regierungsrat Christoph Neuhaus zur kritisierten Bewilligungspraxis für das Bauen ausserhalb der Bauzone zu vernehmen. Und brennende Fragen zu diskutieren.

Das Bundesamt für Raumentwicklung hat den Kanton angewiesen, die Bewilligungspraxis bei der Anwendung des Raumplanungsgesetzes zu korrigieren. So darf etwa seit der verschärften Verfügung per Ende 2016 die bisherige Auslegung, wonach die Erweiterung der Bruttogeschossfläche um 30 Prozent oder maximal 100 Quadratmeter zwecks Vergrösserung der Wohnfläche, nicht mehr bewilligt werden.
Erweiterungen sind noch toleriert, wenn sie für eine zeitgemässe Wohnnutzung oder eine energetische Sanierung nötig sind. Aufgrund dieser für die Gemeinden neuen Ausgangslage mussten zahlreiche Baugesuche sistiert oder sogar abgelehnt werden.
Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektor Christoph Neuhaus, der regierungsrätliche Gast, liess in seiner Einleitung einerseits erkennen, dass auch er mit der vom Bundesamt angeordneten, verschärften Auslegung seine Mühe hat.
Er fordert deshalb vom Bundesamt für Raumentwicklung mehr Spielraum für Kanton und Gemeinden. Andrerseits warb er für Verständnis, dass bei übergeordnetem Recht alle Kantone mitziehen müssen, und dies trotz unterschiedlichen Strukturen.
Neuhaus zeigte sich zuversichtlich, dass Ende September die Resultate der Revision des Raumplanungsgesetzes vorliegen und den Kantonen beim Bauen ausserhalb der Bauzonen wieder etwas mehr Spielraum verschaffen werden.
Hasliberger wollen Antworten
«Was darf man eigentlich noch bauen in diesem Kanton?», provozierte Gemeindepräsidentin Sandra Weber zu Beginn. Als Diskussionsbasis hat sie vier Baugesuche aus der Gemeinde mitgebracht. Bauverwalter Hanspeter Graf stellte die Fälle vor. Da war der Materialschopf neben einem Ferienhaus, der als zusätzliches Volumen keine Chance auf Realisierung hat.
Noch krasser der Fall eines Hauseigentümers, der eine Liegenschaft gekauft hat mit in Aussicht gestellter Bewilligung für eine Erweiterung der Wohnfläche um 30 Prozent. Da die Ausnahmebewilligung nach verschärfter Praxis nicht mehr erteilt werden konnte, steht die Familie vor einem Scherbenhaufen.
Gemäss Raumplanungsgesetz darf der Eigentümer einer schützenswerten Altbaute keine Garage mit Holzlager erstellen. Ähnlichen Bescheid erhielt ein anderer, der seine Wohnung im Ökonomieteil erweitern wollte.
Neuhaus konnte zu den Gesuchen keine Zusagen machen, wies aber auf No-gos hin, bei denen auch bei toleranter Auslegung keine Bewilligung erwartet werden kann. Beispielsweise wenn eine 30-prozentige Erweiterung um mehr als das Doppelte überschritten wird.
In der Diskussion kam zum Ausdruck, dass sich die kommunalen Behördenmitglieder und die Bauwilligen mehr Flexibilität in der Auslegung des Gesetzes und Rücksicht auf lokale Gegebenheiten wünschen. Neuhaus ermunterte die Votanten, die Neuerungen aus der Vernehmlassung des Raumplanungsgesetzes abzuwarten und mit guten Argumenten eine Neubeurteilung zu beantragen.
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