Einigung im Fall Mannhart
Der Berner Urs Mannhart hat keine Urheberrechtsverletzung begangen. Darauf einigten sich die wegen Plagiatsverdacht zerstrittenen Parteien in einem Vergleich.

Das Trauerspiel hat ein Ende: Der Berner Autor Urs Mannhart darf seinen Europa-Roman «Bergsteigen im Flachland» per sofort wieder verkaufen. Für den Text hatte er sich unter anderem auf Reportagen des von ihm bewunderten österreichischen Journalisten Thomas Brunnsteiner gestützt und Themen, Motive, Formulierungen und einzelne Figuren übernommen sowie seine zentrale Figur an die Person Brunnsteiners angelehnt.