Wie Sie gegen das Licht des Nachbarn vorgehen
LED-Leuchten werden häufig für dekorative Figuren auf Balkonen und in Gärten eingesetzt. Die geplagten Nachbarn müssen das nicht in jedem Fall hinnehmen.

Leser Martin Kaiser* weiss nicht mehr weiter. Das Gespräch mit dem Nachbarn hat nichts gebracht. «Wir haben ihn höflich darauf aufmerksam gemacht, dass das dauernde Blinken seiner Lichtinstallation auf dem Balkon die Bewohner gegenüber stört und zudem gegen die Polizeiverordnung verstösst», schreibt Kaiser. Aber der Nachbar stellte sich taub, und der Vermieter hält sich für nicht zuständig. Eine Anzeige bei der Polizei hält Kaiser für wenig aussichtsreich. Diese sei bei einem früheren Fall untätig geblieben.