Ex-Kassier fasst 14 Monate bedingt
Wegen mehrfacher Veruntreuung und Urkundenfälschung verurteilte das Regionalgericht Emmental-Oberaargau den früheren Kassenwart des Vereins Kulturmühle Lützelflüh zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten.

Die Kulturmühle Lützelflüh war für ihren früheren Kassenwart jahrelang eine private Geldquelle. 200'000 Franken zweigte er für sich ab.
Hans Wüthrich
Wer auch immer sich in den letzten Jahren in der Kulturmühle Lützelflüh engagiert hat, muss sich von diesem Mann* hintergangen fühlen: Rund 200'000 Franken zweigte der ehemalige Steuerbeamte und Gemeinderat zwischen 2003 und 2013 laut der Staatsanwaltschaft aus der Vereinskasse ab.