Fall Rappaz: Justiz droht Ärzten mit Sanktionen
Ethische Überlegungen dürfen die Ärzte laut Walliser Justiz nicht berücksichtigen: Der inhaftierte Hanfbauer Bernard Rappaz muss zwangsernährt werden. Weigert sich der zuständige Arzt, droht ihm eine Busse.

Die Walliser Justiz hat angeordnet, dass der inhaftierte Hanfbauer Bernard Rappaz im Spital zwangsernährt werden muss. Sollte der zuständige Arzt sich weigern, droht ihm eine Busse wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung.
Jean-Bernard Fournier, Vizepräsident des Kantonsgerichts, liess dem verantwortlichen Arzt der Gefängnisabteilung im Genfer Universitätsspital am Freitag eine entsprechende Bekanntmachung zukommen.
Die Ärzte müssten Rappaz zwangsernähren, ohne Rücksicht auf ethische Überlegungen von aussen. Das Dokument stütze sich auf Artikel 292 des Strafgesetzbuches, sagte Rappaz' Anwalt Aba Neeman am Samstag und bestätigte damit eine Meldung der Westschweizer Zeitung «Le Temps». Er habe eine Kopie des richterlichen Bescheids erhalten.
Kein erneuter Haftunterbruch
Die Walliser Staatsrätin Esther Waeber-Kalbermatten hatte am Donnerstag gefordert, dass die Ärzte in Genf alles für die Gesundheit des inhaftierten Hanfbauern tun müssten. Gleichzeitig sprach sie sich gegen einen erneuten Haftunterbruch für Rappaz aus. Sie stützte sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichts.
Rappaz verbüsst wegen schweren Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz und weiteren Delikten seit März eine Freiheitsstrafe. Aus Protest gegen die Haft hat er seit 72 Tagen nichts mehr gegessen.
SDA/ske
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