Fanzug in der Sackgasse
Eine Verpflichtung von Sportfans, mit speziellen Zügen oder Bussen an Spiele zu reisen, ist vorläufig vom Tisch.

Der Nationalrat hat die Vorlage an den Bundesrat zurückgeschickt. Dieser muss mit Kantonen, Städten, Verkehrsbetrieben und Sportclubs eine Lösung suchen.
Der Nationalrat fällte den Entscheid mit 119 zu 50 Stimmen bei 11 Enthaltungen und bekräftigte damit seinen Beschluss vom Frühjahr. Schon damals hatte er befunden, dass eine Fanzug-Pflicht nicht umsetzbar sei und nicht tauge, um die Probleme mit Hooligans in den Griff zu bekommen.
Ständrat war anderer Meinung
Eine Minderheit wollte die Anpassungen im Personenbeförderunsgesetz beraten, um «dem Chaotentum einen Riegel zu schieben und die Clubs in die Verantwortung zu nehmen», wie Edith Graf-Litscher (SP/TG) sagte. Es sei blauäugig, zu glauben, dass noch mehr Gespräche Lösungen brächten.
Der Ständerat dagegen hätte wie der Bundesrat eine Fanzug-Pflicht im Personenbeförderungsgesetz verankern wollen. Mit einer Lockerung der Transportpflicht für öffentliche Verkehrsbetriebe sollten Anhänger von Sportclubs gezwungen werden, mit für sie vorgesehenen speziellen Zügen oder Bussen an Spiele zu reisen.
Ausserdem hätte mit der Gesetzesänderung eine Rechtsgrundlage geschaffen werden sollen, um Sportclubs unter bestimmten Voraussetzungen für Schäden haften zu lassen, die ihre Fans angerichtet haben.
SDA/cpm
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