Frage des Tages: Kampf um Kaffee-Kapseln
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Der Streit zwischen den Kaffeekapseln von Nespresso und ihren Klonen geht in die nächste Runde. Nespresso, Tochterfirma von Nestlé, hat die neusten Kaffeemaschinen technisch so umgerüstet, dass diese die Verwendung von Kapseln der Konkurrenz verhindern. Dies berichtet die Westschweizer Zeitung «Le Temps», die selber Tests in dieser Sache durchgeführt hat.
Die Westschweizer Firma Ethical Coffee Company (ECC), die – neben dem Migros-Tochterunternehmen Denner und der amerikanischen Gruppe Sara Lee – Nespresso-kompatible Kaffeekapseln verkauft, hat gemäss dem Medienbericht Ende Februar eine Klage bei der Eidgenössischen Wettbewerbskommission (Weko) eingereicht. Die Weko soll unter anderem prüfen, ob Nespresso seine marktbeherrschende Stellung missbraucht. Zwischen Nespresso und ECC ist bereits ein Rechtsstreit in Gang – und zwar in Frankreich wegen angeblicher Patentverletzung.
Nestlé: Schwäche des Nespresso-Systems behoben
Gemäss dem Bericht von «Le Temps» sind die neusten Nespresso-Maschinen mit Häkchen ausgestattet, die eigene Kapseln zulassen, aber fremde Produkte beschädigen. Ein solches Modell ist die im letzten Monat präsentierte Kaffeemaschine «Pixie». Laut Medienstelle bestreitet Nespresso, technische Neuerungen eingeführt zu haben, um die Verwendung von Konkurrenz-Kapseln zu verhindern. Die Innovation habe nur den Zweck gehabt, «eine Schwäche des Nespresso-Systems zu beheben». Nestlé präzisiert, dass die Kaffeekapseln von Sara Lee weiterhin benutzt werden könnten.
Der Streit um Kaffeekapseln läuft in der Schweiz auch auf juristischer Ebene. Nespresso will ein Urteil des St. Galler Handelsgerichts nicht hinnehmen und plant einen Rekurs an das Bundesgericht. Das St. Galler Gericht hatte Anfang März ein superprovisorisch verfügtes Verkaufsverbot von Denner-Kaffeekapseln aufgehoben. Somit ist es dem Discounter wieder erlaubt, seine billigeren Kapseln anzubieten, währenddem die eigentliche Klage vom Handelsgericht behandelt wird. In einem zweiten, unabhängigen Verfahren hatte das Zürcher Handelsgericht eine Klage von Nestlé und Nespresso gegen Denner abgewiesen. Der Vertrieb von kompatiblen Kaffeekapseln verletzte keine Patente. Auch dieser Entscheid kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
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