Fragwürdige Steuerpraktiken gibt es auch in der EU
Der Bundesrat zeigt in einem Bericht, welche Länder gegen internationale Vorgaben verstossen.

Der Bundesrat bereitet sich auf eine Auseinandersetzung mit der EU und der OECD über seine Unternehmensbesteuerung vor. Dies zeigt ein Bericht, den er verabschiedet hat.
Vor einem Jahr setzte die EU die Schweiz auf eine graue Liste von Drittstaaten, die sich nicht an den von der EU erlassenen Verhaltenskodex bei der Unternehmensbesteuerung halten, aber dies versprochen hatten. Grund waren die hiesigen Steuerprivilegien für Kapitalgesellschaften. Bei deren Abschaffung kommt es zu einer Verzögerung. Denn gegen die Reform der Unternehmensbesteuerung ist das Referendum ergriffen worden. Die Sammelfrist läuft bis Mitte Januar. Eine Volksabstimmung fände Mitte Mai statt, zu spät für die EU. Der Bundesrat befürchtet, dass die Verzögerung zu Gegenmassnahmen seitens der EU führen könnte. Vor einer Woche hat er vorsorglich entschieden, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung ab sofort keine entsprechenden Steuervorteile mehr gewährt.
Die Mitgliedsländer der EU halten sich aber selber nicht vollständig an den Verhaltenskodex. Mindestens sechs EU-Länder müssten ebenfalls auf der grauen Liste figurieren: Frankreich, Italien, Spanien, Belgien, Zypern und das zu Grossbritannien zählende Gibraltar, wie Redaktion Tamedia berichtete. Jetzt verweist der Bundesrat auf einen neueren Bericht der EU vom letzten Juli, wonach drei spanische Steuerpraktiken – eine aus Frankreich, eine aus Gibraltar (UK) und eine aus Aruba (NL) – als schädlich eingestuft werden.
Die EU-Kommission sieht Steuervergünstigungen, die Apple in Irland und Fiat in Luxemburg gewährt wurden, als unrechtmässig an.
Doch damit nicht genug: Die EU-Kommission kritisierte in diesem Jahr Fälle von aggressiver Steuerplanung in Belgien, Irland, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Ungarn und Zypern. Die häufigsten Gründe waren fehlende Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren oder ungenügende Missbrauchsbekämpfung.
Besonders tiefe Steuern wertet die EU als staatliche Beihilfen, und die sind grundsätzlich verboten. Der Bundesrat erwähnt in seinem Bericht zwei von mehreren hängigen Verfahren gegen EU-Mitgliedsländer. Die EU-Kommission sieht Steuervergünstigungen, die Apple in Irland und Fiat in Luxemburg gewährt wurden, als unrechtmässig an.
Auch die OECD will schädliche Steuerpraktiken beenden. Im Juni 2016 erstellte sie für die G-20 eine Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete. Auch hier verpflichtete sich die Schweiz insbesondere zur Einführung des automatischen Informationsaustausches, um der schwarzen Liste zu entgehen. 2019 will die OECD ihre Sünderliste überarbeiten.
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