Prozess gegen Franz A. ZölchStaatsanwältin fordert schärfere Strafe
Das Obergericht muss entscheiden, ob Franz A. Zölch gewerbsmässigen Betrug begangen hat. Erneut blieb er krankheitshalber fern.

Ist Franz A. Zölch ein Schuldner, dem es trotz guten Willens nicht gelang, Darlehen zurückzuzahlen? Oder hatte er gar nie die Absicht, die Schulden zu begleichen? Mit dieser Frage befasste sich am Freitag das bernische Obergericht, denn Zölch hatte das erstinstanzliche Urteil nicht akzeptiert. Das Regionalgericht Bern-Mittelland hatte ihn im März 2021 wegen gewerbsmässigen Betrugs zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. 12 Monate müsste er absitzen.