Gericht muss wegen Tötungsdelikt erneut über die Bücher
Das Berner Obergericht muss sich ein drittes Mal mit dem Tötungsdelikt von 2005 in Frauenkappelen befassen. Die Berner Richter werden vom Bundesgericht gerügt, weil sie die Vorgaben des ersten Rückweisungsentscheides nicht beachtet haben.

Beim Tötungsdelikt von Frauenkappelen hatte ein damals 42- jähriger Iraner eine mit ihm befreundete Landsfrau erschossen. Das Berner Obergericht verurteilte ihn 2008 wegen vorsätzlicher Tötung zu 10 Jahren Freiheitsstrafe. Das Bundesgericht hiess die dagegen erhobene Beschwerde des Generalprokurators im Oktober 2009 gut.
Die Richter in Lausanne waren damals zum Schluss gekommen, dass es entgegen der Ansicht des Obergerichts keine Anhaltspunkte dafür gebe, wonach der Mann bei seiner Tat in einem Gefühlsausbruch auf eine Provokation des Opfers gehandelt habe.
Keine Tat im Affekt
Bei seinem letztjährigen Neuentscheid bestätigte das Obergericht sein erstes Urteil. Es hielt dem Täter erneut zu Gute, dass er in einer heftigen Gemütsbewegung als Folge einer Provokation des Opfers gehandelt haben müsse. Das Bundesgericht hat nun auch die zweite Beschwerde der Berner Staatsanwaltschaft gutgeheissen.
Gemäss dem Urteil ist das Obergericht den verbindlichen Vorgaben des ersten Rückweisungsentscheides nicht gefolgt, wenn es wiederum von einer im Affekt begangenen Tat ausgeht. Allerdings sei dem Obergericht zuzugestehen, dass das Tatmotiv tatsächlich unklar sei.
Die Berner Richter müssen nun erneut über das Strafmass entscheiden. Erfolglos blieb die Staatsanwaltschaft mit ihrer Forderung, das Delikt als Mord und nicht bloss als vorsätzliche Tötung einzustufen. Dafür liegen laut Bundesgericht keine ausreichenden Hinweise vor.
SDA/tan
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