Knatsch um RegionalverkehrGericht will politischen Entscheid nicht infrage stellen
Das Verwaltungsgericht weist eine Beschwerde der IG Leissigen Futura zurück. Diese verlangte, der regionale Zugverkehr sei weiterzuführen, bis andere laufende Verfahren abgeschlossen seien.

Im Kampf um den Erhalt der Bahnanbindung Leissigens musste die IG Leissigen Fortuna eine weitere Niederlage einstecken. Dieses Mal vor Verwaltungsgericht. Dieses wies eine Beschwerde der Gruppierung ab. Dabei ging es um die Sistierung der Umstellung des regionalen öffentlichen Verkehrs zwischen Interlaken und Spiez, der auf den Fahrplanwechsel im Dezember schon erfolgt ist.
Bei diesem Verfahren handelt es sich eigentlich um einen Nebenschauplatz: Am 22. April 2020 erhob die IG Beschwerde gegen den Strassenbauplan «Neubau Bushaltestellen Spiez–Interlaken, Haltestellen Leissigen West, Leissigen Dorf und Leissigen Schule». Diese neue Haltestellen würden im Zusammenhang mit der vom Grossen Rat 2017 beschlossenen Umstellung des regionalen ÖV von der Schiene auf die Strasse erstellt, wie das Verwaltungsgericht festhält.