
Kann ich mit 57 Jahren meine Stelle kündigen und trotzdem nach einer Wartezeit Arbeitslosenunterstützung bekommen? Ich bin seit vier Jahren in einer Firma, bei der ich mir je länger, desto weniger vorstellen kann, die verbleibenden sieben Jahre bis zur Pensionierung zu bleiben. Ich weiss, dass es sehr schwierig ist, in meinem Alter eine neue Stelle zu finden. Aber krank werden möchte ich auch nicht wegen eines Jobs, der mich alle Nerven kostet.
Das müssen Sie auch nicht. Wenn Sie selbst kündigen, haben Sie trotzdem Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung. Da eine Eigenkündigung aber als selbst verschuldete Arbeitslosigkeit gilt, wird die Arbeitslosenkasse Ihnen Einstelltage aufbrummen. Das heisst, Sie bekommen eine Zeit lang kein Geld.
Mit wie vielen Einstelltagen Sie rechnen müssen, hängt davon ab, wie gross Ihr Verschulden ist am Verlust der Stelle. Es können zwischen einigen wenigen bis zu maximal 60 Einstelltagen sein.
Die Arbeitslosenkassen sind sehr streng beim Thema Unzumutbarkeit.
Keine Einstelltage gibt es, wenn Sie nachweisen, dass Sie nur deshalb gekündigt haben, weil ein Verbleiben im Job für Sie nicht zumutbar gewesen wäre. Dabei dürfen Sie sich aber keine grossen Hoffnungen machen: Die Arbeitslosenkassen sind sehr streng, wenn es darum geht, eine solche Unzumutbarkeit anzuerkennen. Spannungen am Arbeitsplatz genügen zum Beispiel nicht. Und wer argumentiert, er habe eine Stelle aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben, muss ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegen.
Dass es sehr schwierig ist, in Ihrem Alter einen geeigneten neuen Job zu finden, lässt sich kaum bestreiten. Noch schwieriger ist allerdings die Suche, wenn man bereits stellenlos ist. Daher ist es ratsam, Sie suchen schon jetzt, da Sie noch einen Job haben, und schieben die Kündigung vorerst noch etwas auf.
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Andrea Fischer beantwortet Ihre Fragen zum Arbeitsrecht, Konsumrecht, Sozialversicherungsrecht und Familienrecht. Senden Sie sie an geldundrecht@tamedia.ch
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Gibt es Arbeitslosengeld auch bei eigener Kündigung über 50?
Die Antwort auf eine Leserfrage zum Arbeitsrecht.