Revision InformationsgesetzGrosser Rat beugt sich nochmals über Medienförderung im Kanton Bern
Das Berner Kantonsparlament diskutiert weiter über Möglichkeiten der Medienförderung im Kanton Bern. Der Artikel geht zurück an die vorberatende Kommission.

Der bernische Grosse Rat hat am Montag die Revision des Informationsgesetzes einstimmig verabschiedet. Die Artikel zur Medienförderung hat er allerdings allesamt zurück an die vorberatende Kommission geschickt.
Nachdem das Schweizer Volk am 13. Februar ein Medienförderungspaket an der Urne bachab geschickt hatte, sei eine neue Ausgangslage entstanden. Der Kanton Bern müsse daher seinen Vorschlag nochmals anschauen und offene Fragen klären, brachten verschiedene Parlamentarierinnen und Parlamentarier am Montag vor.
Die Medienvielfalt im Kanton Bern namentlich mit Blick auf die regionale Berichterstattung solle gefördert werden. Das sei klar, betonte Kommissionssprecherin Verena Aebischer (SVP). Doch brauche es eine Klärung der offenen Fragen rund um die Medienförderung. Es gebe noch immer sehr unterschiedliche Ansichten dazu.
Der Rat beschloss mit 140 Stimmen bei einer Enthaltung die Rücknahme des entsprechenden Medienförderungsartikels in die Kommission. Das übrige revidierte Informationsgesetz verabschiedete er in erster Lesung einstimmig mit 143 Stimmen.
Veränderte Gegebenheiten
Das aktuell gültige Informationsgesetz stammt aus dem Jahr 1993, einer Zeit also, in der Internet und Soziale Medien bei der Information und der Meinungsbildung noch keine tragende Rolle spielten.
Mit der Gesetzesrevision soll zum Einen die veränderte Informations- und Kommunikationstätigkeit der Behörden gesetzlich abgebildet werden. Zum Anderen will der Regierungsrat den Boden ebnen für die Förderung der Medienvielfalt im Kanton.
Wegen der fortschreitenden Konzentrationen auf dem Medienplatz Bern sieht die Regierung die Medienvielfalt insbesondere bei der Berichterstattung über lokale, regionale und kantonale Themen bedroht.
Der Regierungsrat möchte auf indirekte Fördermassnahmen setzen, um die Unabhängigkeit der Medien nicht zu gefährden. Beispiele für solche Massnahmen sind etwa die Unterstützung der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sowie Finanzhilfen für digitale Medieninfrastrukturen.
Markus Aebi (SVP) betonte, es sei wichtig sicherzustellen, dass auch kleine Medien profitieren könnten. Bei einer Unterstützung der Nachrichtenagentur Keystone-SDA befürchtete er grosse «Streuverluste» und dass nur die grossen Medienhäuser profitierten.
Dem trat Staatsschreiber Christioph Auer entgegen. Die Mittel flössen bei Keystone-SDA in die regionale Berichterstattung und davon würden auch kleine oder Gratismedien profitieren.
Direkte Förderung im Berner Jura
Einzig im französischsprachigen Kantonsteil sieht die Regierung eine direkte Medienförderung vor. Dort ist sie heute bereits im Sonderstatusgesetz vorgesehen, und sie könnte noch ausgeweitet werden.
Weiter sollen Massnahmen zur Förderung der Medienkompetenz und zur politischen Bildung getroffen werden. Mit Letzteren zielt die Kantonsregierung insbesondere auf Jugendliche.
Die vorberatende Grossratskommission begrüsste die Vorlage Ende Januar. Eine knappe Mehrheit der vorberatende Kommission ist der Ansicht, dass eine direkte Medienförderung auch im Rest des Kantons nicht kategorisch ausgeschlossen werden sollte. Am Grundsatz der indirekten Medienförderung rüttelt sie aber nicht.
SDA/ske
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