Grundbesitzer in die Pflicht nehmen
Um die Nachfrage nach Bauland zu stillen, will der Gemeinderat Druck aufsetzen. Das kommt bei einigen Eigentümern nicht gut an.

In Heimenhausen ist kürzlich die Mitwirkungsfrist für die Teilrevision der Ortsplanung abgelaufen. Wie erwartet hielt sich die Kritik an der Festlegung der Gewässerräume in Grenzen. Diesbezüglich sei nur gerade eine Eingabe gemacht worden, sagt Gemeinderat Thomas Krähenbühl.
Mehr Grund zur Kritik gab da schon der Entscheid des Gemeinderates, im Zuge der Ortsplanungsrevision eine Überbauungsverpflichtung einzuführen und im Grundbuch einzutragen. Heimenhausen geht damit den gleichen Weg wie die Gemeinde Ursenbach und will Druck auf die Landeigentümer machen.
16 Parzellen betroffen
Und das ist der Hintergrund: In Heimenhausen besteht eine stabile Nachfrage nach Bauland. «Es gibt junge Familien, die gerne bauen möchten», sagt Gemeindepräsidentin Verena Schertenleib. Allerdings sind kaum Baulandparzellen auf dem Markt. Gleichzeitig seien mit dem neuen Raumplanungsgesetz in einer kleinen Gemeinde wie der ihren kaum noch Einzonungen möglich, erklärt Schertenleib. Weshalb der Gemeinderat nun jene Landeigentümer in die Pflicht nehmen möchte, die Bauland besitzen, dieses aber bisher noch nicht überbaut haben.
Davon betroffen sind laut Thomas Krähenbühl in allen Ortsteilen insgesamt 1,3 Hektaren erschlossenes Land, verteilt auf 16 Parzellen. Mit der revidierten Ortsplanung werden die Eigentümer verpflichtet, ihr Land innerhalb von 10 Jahren zu überbauen. Kommen sie dieser Aufforderung nicht nach, wird eine sogenannte Lenkungsabgabe fällig, die sich in den folgenden Jahren jeweils erhöht.
«Eine gute Sache»
In vier von insgesamt fünf Mitwirkungseingaben zeigten sich die Landeigentümer kritisch gegenüber der neuen Überbauungsverpflichtung. Und auch am Informationsabend zur Ortsplanungsrevision sorgte das neue Raumplanungsinstrument für Gesprächsstoff. Es bestehe aber auch Verständnis für das Vorgehen des Gemeinderates, betont Thomas Krähenbühl. «Für den Gemeinderat ist dies schliesslich auch keine angenehme Angelegenheit.» Und Gemeindepräsidentin Verena Schertenleib meint: «Die Überbauungsverpflichtung ist eine gute Sache.» Dies auch angesichts der Tatsache, dass ein grosses Interesse an der Siedlungsentwicklung nach innen bestehe.
Die revidierte Ortsplanung wird nun noch einmal intern im Gemeinderat besprochen und anschliessend dem Kanton zur Vorprüfung zugeschickt.
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