«Kassensturz» beeinflusst Wahlen mit SVP-Kritik unzulässig
Mit einem Beitrag zur Konsumentenfreundlichkeit von Parteien hat der «Kassensturz» von SRF die eidgenössischen Wahlen unzulässig beeinflusst. So sieht es die Beschwerdeinstanz.
Die Sendung «Kassensturz» des Fernsehens SRF hat in einem Beitrag zur Konsumentenfreundlichkeit der Parteien im Urteil der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) unzulässige Wahlbeeinflussung betrieben.
Die UBI hiess deshalb eine Beschwerde der beiden Zürcher SVP-Nationalratsmitglieder Natalie Rickli und Gregor Rutz gegen die Sendung mit sieben zu zwei Stimmen gut. Die im Vorfeld von Wahlen geltenden erhöhten Sorgfaltspflichten seien nicht eingehalten worden, teilte die Beschwerdestelle am Montag mit.
Fair, ausgewogen und unparteiisch
Der Beitrag «Parteien im Konsumenten-Check: Diese fallen durch» war am 15. September 2015 vom Konsumentenmagazin «Kassensturz» ausgestrahlt worden. In dem Beitrag war im Rahmen eines Tests zur Konsumentenfreundlichkeit der Parteien Bezug auf die bevorstehenden eidgenössischen Wahlen vom 18. Oktober 2015 genommen worden.
Wahlrelevante Sendungen müssten fair, ausgewogen und unparteiisch sein, um die Chancengleichheit der kandidierenden Parteien und Gruppierungen zu gewährleisten, hält die UBI in ihrem Entscheid fest. Diese aus dem rundfunkrechtlichen Vielfaltsgebot abgeleiteten Anforderungen habe der Beitrag nicht erfüllt.
Der «Kassensturz«-Beitrag habe in einseitig negativer Weise auf die SVP fokussiert, die als «konsumentenfeindlichste Partei» bezeichnet worden sei. Die Kommentare der Redaktion seien einer negativen Wahlempfehlung gegenüber der SVP gleichgekommen.
SDA/rub
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