Klage gegen Ausschaffungs-Initiative gescheitert
Der Kurde Ali T. wollte den Volksentscheid von Ende November mit einer Beschwerde umstossen. Das Bundesgericht ist nicht darauf eingetreten.

Die Annahme der Ausschaffungs-Initiative am 28. November 2010 war für den Kurden Ali T. Anlass zu handeln. Der 34-Jährige schickte vor einem Monat eine Beschwerde an das Bundesgericht in Lausanne und an den Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg, weil das Volksbegehren der SVP rassistisch und diskriminierend sei, wie er dem «SonntagsBlick», der ihm eine grosse Plattform bot, sagte. Zudem monierte er die Unvereinbarkeit der Initiative mit Verfassung und Völkerrecht. Mit seiner Beschwerde wollte Ali T. die Ausschaffungs-Initiative ungültig erklären lassen.