Kruzifixe dürfen in Schulzimmern bleiben
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beendet einen langwierigen Rechtsstreit: Schulen in Italien müssen die christlichen Kreuze nicht von den Wänden nehmen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht durch Kruzifixe in Klassenzimmern kein Grundrecht verletzt. Die Grosse Kammer des Strassburger Gerichts korrigierte damit heute eine Entscheidung vom November 2009, die das Kruzifix an staatlichen Schulen in Italien als Verstoss gegen die Grundrechte auf Religions- und Gewissensfreiheit sowie auf Ausbildung eingestuft hatte. Ausgangspunkt war die Klage einer italienischen Mutter und ihrer beiden Söhne, die nicht religiös erzogen wurden und sich durch die Kruzifixe ausgeschlossen fühlten.
In Italien zog die Familie vergeblich durch alle Instanzen - bis vor den Verfassungsgerichtshof. Nach der Entscheidung einer kleinen Kammer des Strassburger Gerichts im November 2009, die den Klägern Recht gab, beantragte Italien die Überprüfung durch die 17 Richter der Grossen Kammer. Die italienische Regierung argumentierte, das Kreuz sei in dem katholisch geprägten Land ein «volkstümliches Symbol». Das Urteil der Grossen Kammer ist endgültig und kann nicht mehr angefochten werden.
AFP/oku
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