Lebenslange Haftstrafe wegen Angriff in Tadschikistan
Ende Juli wurde eine Gruppe Velofahrer, darunter ein Schweizer, attackiert und getötet. Einer der Täter wurde nun verurteilt.

Im Prozess um den tödlichen Angriff auf vier ausländische Velotouristen - darunter ein Schweizer - in Tadschikistan ist ein Mann zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das verlautete aus tadschikischen Justizquellen.
Der 33-jährige Hussein Abdusamadow sei am Mittwoch für schuldig befunden worden, den Angriff auf die Touristen organisiert zu haben, sagte ein Gerichtsvertreter der Nachrichtenagentur AFP. Abdusamadow wurde demnach in mehreren Punkten schuldig gesprochen, darunter Terrorismus.
Abdusamadow, der sich zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS) bekennt, hat die Tat gestanden. Zusammen mit mehreren Komplizen hatte er Ende Juli eine Gruppe Velofahrer im Bezirk Danghara rund hundert Kilometer südöstlich von Duschanbe zunächst mit dem Auto angefahren.
Anschliessend attackierten die Angreifer die Touristen mit Messern und Schusswaffen. Zwei US-Touristen, ein Niederländer und ein Schweizer wurden dabei getötet. Ein weiterer Schweizer wurde verletzt.
Die IS-Terrormiliz veröffentlichte anschliessend ein Video, in dem die Täter den sunnitischen Fanatikern die Treue schwören. Vier Verdächtige wurden nach der Tat bei einer Verfolgungsjagd von der Polizei erschossen.
Regierung beschuldigt Islamistenpartei
Die tadschikische Regierung machte trotz des Bekennervideos jedoch nicht den IS, sondern die islamistische Partei IRPT für den Angriff verantwortlich. Kritiker halten diese Anschuldigung für politisch motiviert. Zahlreiche Anführer der 2015 verbotenen Partei verbüssen derzeit lange Haftstrafen.
Der Prozess fand hinter verschlossenen Türen in einem Hochsicherheitsgefängnis statt. 16 weitere Angeklagte müssen sich vor Gericht verantworten, weil sie Informationen über den bevorstehenden Angriff nicht an die Polizei weitergegeben hatten.
Bundesanwaltschaft ermittelt
Auch die Schweizer Justiz hat sich in die Ermittlungen eingeschaltet. Das Strafverfahren der Bundesanwaltschaft (BA) richtet sich gegen Unbekannt wegen des Verdachts auf Mord, schwere Körperverletzung, Mitgliedschaft respektive Unterstützung einer kriminellen Organisation sowie Verletzung des Gesetzes über das Verbot der Gruppierungen «al-Qaida» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen.
Laut BA handelt es sich dabei um das übliche Vorgehen bei mutmasslichen Anschlägen, bei denen Schweizer Staatsbürger in Mitleidenschaft gezogen worden seien.
SDA/sep
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