Comadur-Areal in ThunLegt der Stadtrat den Grundstein für die Überbauung?
Der Thuner Stadtrat soll am 23. September entscheiden, ob der Zonenplan so geändert wird, dass auf dem Comadur-Areal 60 Wohnungen gebaut werden können.

Die Pensionskasse des Schweizerischen Anwaltsverbands (PKSAV) plant auf dem ehemaligen Comadur-Areal eine urbane Wohn- und Geschäftsüberbauung. Diese Entwicklung werde «zu verschiedenen strategisch wichtigen Zielsetzungen der Stadt Thun einen bedeutenden Beitrag leisten», schreibt die Stadt in ihrer jüngsten Medienmitteilung zum Projekt.
Eine Einsprache hängig
Allerdings muss der Zonenplan geändert werden, bevor die Wohnüberbauung an der Bernstrasse 11 in Angriff genommen werden kann. Nach der mehrheitlich positiv ausgefallenen Mitwirkung fand Anfang Jahr die öffentliche Planauflage statt. Dabei gingen vier Einsprachen von Privaten ein, wovon eine noch hängig ist. Über diese entscheide der Kanton im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, schreibt die Stadt.
Das Projekt «Capybara» und das qualitätssichernde Verfahren dienen gemäss der Stadt als Grundlage für die neue Zone mit Planungspflicht (ZPP) Bernstrasse 11. Diese schaffe die Voraussetzungen für eine zeitgemässe Überbauung. Das vorgesehene Projekt setze die Vorgaben und strategischen Ziele der Stadt Thun um, «indem es haushälterisch mit dem Boden und vorbildlich mit dem Baudenkmal umgeht und der Siedlungsentwicklung nach innen Rechnung trägt».
Die geplante Überbauung bietet in drei Neubauten und dem ehemaligen Uhrenfabrikgebäude ein «vielfältiges, urbanes Wohnungsangebot» mit gut 60 neuen Klein- und Familienwohnungen; publikumsorientierte Dienstleistungsflächen im Erdgeschoss sowie Aussenräume «bilden eine hochwertige Erweiterung des umliegenden Quartiers». Die Planung sorge auch für den Erhalt und die Sanierung der bestehenden, denkmalgeschützten Substanz der ehemaligen Uhrenfabrik.
Jetzt entscheidet der Stadtrat
Am 23. September befindet nun der Stadtrat über die Zonenplanänderung, teilt die Stadt mit. Der Beschluss unterliege dem fakultativen Referendum. Anschliessend wird das Geschäft dem Kanton zur Genehmigung eingereicht. Parallel dazu wird das konkrete Bauprojekt auf Basis des Wettbewerbsergebnisses und der Erarbeitung des Richtprojektes ausgearbeitet.
Läuft alles wie vorgesehen, ist die Planung im ersten Quartal des Jahres 2022 rechtskräftig. Für das Bauprojekt wird anschliessend ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt. Der Baustart ist für 2022/2023 vorgesehen.
pd/maz
Fehler gefunden?Jetzt melden.