Lohngleichheit: Und plötzlich lenkt der Ständerat doch ein
«Nein», hiess es im Frühling zum Lohn-Report bei Firmen. Nun haben es sich die Vertreter der Stände nochmals überlegt.

Der Ständerat hat sich im zweiten Anlauf bereit erklärt, Unternehmen zur Lohnanalyse zu verpflichten. Er hat am Dienstag eine leicht abgeänderte Vorlage des Bundesrates gegen Lohndiskriminierung angenommen. Ziel ist mehr Lohngleichheit zwischen Mann und Frau.
Damit hat der Ständerat eine Kehrtwende vollzogen: Nach einer ersten Beratung in der Frühjahrssession beschloss er auf Antrag von Konrad Graber (CVP, LU), die Vorlage zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes an die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) zurückzuweisen. Diese sollte Alternativen prüfen, insbesondere Modelle der Selbstdeklaration.
Dies tat die Kommission – und entschied sich, an ihrem ursprünglichen Antrag an den Rat festzuhalten. Grosse Unternehmen sollen kontrollieren müssen, ob sie Männern und Frauen für gleichwertige Arbeit gleich viel zahlen.
Geschlechtervertrag
Eine Rolle bei diesem Umdenken dürfte auch die heftige Kritik gespielt haben, die an der Rückweisung geäussert wurde: Die Forderung nach Alternativen sei nur ein Vorwand, um nichts zu tun, kritisierten die Befürworter. Auch von Gewerkschaftsseite hagelte es Kritik.
Er sei sich zu Beginn der Diskussion noch nicht sicher gewesen, ob hier Handlungsbedarf bestehe, räumte etwa Werner Luginbühl (BDP, BE) ein. Nach zahlreichen Diskussionen mit Frauen sei er aber dezidiert der Meinung, dass etwas getan werden müsse. Es gebe in einer Gesellschaft nicht nur einen Generationenvertrag, sondern auch einen Geschlechtervertrag. Und ein solcher Vertrag sei nicht einseitig umsetzbar.
Ab 100 Angestellten
Der Vorschlag der Kommission geht allerdings weniger weit als jener des Bundesrates. Er sieht vor, dass sowohl private wie auch öffentliche Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden eine Lohngleichheitskontrolle durchführen und diese überprüfen lassen müssen.
Das Gesetz soll spätestens neun Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden und auf zwölf Jahre befristet sein. Arbeitgeber des öffentlichen Sektors sollen verpflichtet werden, die Ergebnisse und Einzelheiten der Lohngleichheitsanalysen zu veröffentlichen. Diese Variante konnte im zweiten Anlauf eine Mehrheit der kleinen Kammer überzeugen. Diese stimmte mit 27 zu 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen Ja.
Die Gegner der gesetzlichen Massnahmen führten vor allem arbeitsmarktpolitische Argumente ins Feld. Die Diskussion zum Thema habe inzwischen eine fast «religiöse Dimension» erreicht, sagte Hans Wicki (FDP, NW). Er streite nicht ab, dass nicht erklärbare Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen existierten. Das bedeute aber nicht automatisch, dass es sich um Lohndiskriminierung handle.
Grundsätzliche Kritik gab es auch aus anderen Gründen: Die Vorlage gehe viel zu wenig weit und werde weitgehend wirkungslos bleiben, monierten etwa Isidor Baumann (CVP, UR) und Raphaël Comte (FDP, NE). Comte sprach von einem «zahnlosen Büsi».
Eigenverantwortung versus Placebo
Eine bürgerliche Minderheit um Hans Wicki wollte Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden lediglich dazu verpflichten, in einer Selbstdeklaration zu bestätigen, dass sie die Lohngleichheit einhalten. Die Analysemethode sollen sie frei wählen können.
Wenn 10 Prozent der Mitarbeitenden es verlangen, sollte das Unternehmen einen Nachweis vorlegen müssen. Auch Unternehmen, die bei öffentlichen Ausschreibungen über die Vergabe entscheiden, sollten belegen müssen, dass sie die Lohngleichheit einhalten. Dieser Vorschlag respektiere die Grundsätze der Wirtschaftsfreiheit und der Selbstverantwortung, sagte Wicki.
Der Rat bevorzugte aber mit 25 zu 17 Stimmen bei 3 Enthaltungen den Vorschlag der Kommissionsmehrheit. Das Modell mit der Selbstdeklaration sei reines Placebo ohne Wirkung, kritisierte etwa Anita Fetz (SP, BS). 37 Jahre sei auf Selbstverantwortung gesetzt worden – ohne Resultat. Jetzt sei es Zeit für griffigere Massnahmen.
Ab 50 Mitarbeitenden
Der Bundesrat möchte Unternehmen bereits ab 50 Mitarbeitenden verpflichten, alle vier Jahre eine Lohnanalyse durchzuführen und von einer unabhängigen Stelle prüfen zu lassen. Anschliessend müssten sie die Angestellten über das Ergebnis informieren. Die Regeln gälten unbefristet.
Sanktionen sieht auch der Bundesrat nicht vor: Er setzt darauf, dass Unternehmen die Löhne anpassen, wenn die Ungleichheit sichtbar wird. Mit der Regelung des Bundesrates würden 2 Prozent der Unternehmen und 54 Prozent aller Arbeitnehmenden erfasst, mit jener des Ständerates 0,85 Prozent der Unternehmen und 45 Prozent aller Arbeitnehmenden.
Der nicht erklärbare Lohnunterschied beträgt nach Angaben des Bundesrats 7,4 Prozent, was 585 Franken pro Monat entspricht. Pro Jahr sind das rund 7000 Franken. Nun ist der Nationalrat am Zug.
SDA/amc
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