Mann drehte Joints für Kinder
Ein 35-jähriger Oberaargauer hat Kindern Wein und Marihuana abgegeben. Gestern stand er deswegen vor Gericht.
Ein im Oberaargau wohnhafter Schweizer blieb gestern vor dem Kreisgericht in Aarwangen bei seinen Unschuldsbeteuerungen. Es stimme, dass er Ende Juli 2008 mit Jugendlichen einen Abend und die halbe Nacht verbracht habe, sagte er. Doch bei dem Treffen seien weder Wein noch Marihuana im Spiel gewesen.Ein damals 17-jähriges Mädchen und zwei Burschen, 13- und 14-jährig, waren in der Nacht vom 29. auf den 30.Juli letzten Jahres mit dem Angeklagten zusammen. Übereinstimmend schilderten sie den Verlauf des fraglichen Abends. Der Angeklagte habe einen Joint gedreht, angezündet und zum Rauchen herumgereicht. Später begab sich die Gruppe in die Wohnung des Angeklagten. Dort habe man weitere drei Joints geraucht und Rotwein getrunken. Schliesslich bot der Angeschuldigte den beiden Burschen Haschisch zum Kauf an. Sie wollten auf den Handel eingehen und am Tag darauf bezahlen. Doch dazu kam es nicht. Die Jugendlichen, unterstützt durch ihre Eltern, gingen zur Polizei und sagten gegen den Angeschuldigten aus. In der Folge verurteilte ihn der Untersuchungsrichter im Strafmandatsverfahren zu einer unbedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu 50 Franken, einer Busse von 200 Franken und Verfahrenskosten in der Höhe von 300 Franken. Doch der 35-Jährige erhob Einspruch gegen das Urteil. Deshalb kam es zur gestrigen Gerichtsverhandlung.Angesichts der übereinstimmenden Aussagen aller Beteiligten zog die Verteidigerin nach einer Beratung mit ihrem Mandanten den Einspruch gegen das Urteil des Untersuchungsrichters zurück. Damit wird das erste Urteil rechtskräftig. Der Angeklagte hat nun zusätzlich noch die Kosten des zweiten Verfahrens zu tragen.
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