Anpassung LufthygienegesetzMehr Freiheit für Hausbesitzer bei Feuerungskontrollen
Wer im Kanton Bern ein Haus mit Öl- oder Gasheizung besitzt, soll künftig bei der Kontrolle der Luftbelastung durch diese Anlagen mehr Freiheiten erhalten.

Die Berner Regierung schickt eine Anpassung des Lufthygienegesetzes in die Vernehmlassung. Dadurch sollen Hausbesitzer mit Öl- oder Gasheizung bei der Kontrolle der Luftbelastung künftig mehr Spielraum erhalten.
Wie sie am Donnerstag mitteilte, sollen künftig die Luftschadstoffmessungen durch private Unternehmen ausgeführt werden können. Auch sollen Hausbesitzerinnen und -besitzer den Zeitpunkt der Messung mit anderen Kontrollen koordinieren und das Messunternehmen selbst wählen können.
Zu diesem Zweck soll das Vollzugssystem umgestellt werden und die Aufsicht von den Gemeinden zum Kanton wechseln. Mit einem Konzessionierungssystem will der Kanton sicherstellen, dass die Messunternehmen die nötige Erfahrung haben und die Qualität der Messungen stimmt.
Bei Öl- und Gasheizungen sind heute noch mehrere Kontrollen durch unterschiedliche Stellen nötig. Mit den Anpassungen des Lufthygienegesetzes setzt die Kantonsregierung eine 2018 im Grossen Rat überwiesene Motion von Dave von Kaenel (Villeret) und Peter Flück (Interlaken, beide FDP) um.
sda/sih
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