Gnadenfrist von zwei Monaten für Autofriedhof
Die Wracks auf dem Kaufdorfer Autofriedhof müssten seit einer Woche beseitigt sein, die Räumungsfrist für den südlichen Teil ist Ende März abgelaufen. Die Gemeinde gibt dem Betreiber nun eine Nachfrist von zwei Monaten.
Noch hat sich nach wie vor nichts getan auf dem Grundstück von Franz Messerli. Dies hat der gestrige Kontrollgang durch Vertreter von Gemeinde- und Kantonsbehörden gezeigt. «Die Auflagen werden nicht eingehalten», sagt Markus Borer, Gemeindepräsident von Kaufdorf. Laut Verfügung der Gemeinde müssen Wracks und Ersatzteile auf einem ölbeständigen Bodenbelag mit Ölabscheider gelagert, der kontaminierte Boden abgetragen sein.
Dem Autoabbruchbetreiber Messerli werde nun eine «angemessene» Nachfrist von zwei Monaten eingeräumt – wie die Gemeinde angekündigt hatte. Die gewährte Frist sei Teil des normalen Verwaltungsablaufs, sagt Borer. Innert acht Wochen müssen nun die Entsorgungsarbeiten ausgeführt werden. Lässt Messerli die Frist verstreichen, nimmt die Gemeinde den Abtransport der Schrottautos selber an die Hand. Die anfallenden Kosten gehen dann auf Messerlis Kosten. Dieser war bei der Begehung nicht dabei.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch