In der Wurst ist zu wenig Kalb
Nicht immer wenn Kalb drauf steht, ist Kalb drin: Die Kantonslabors beider Basel sowie von Aargau und Solothurn haben bei 51 Proben 19 Verstösse festgestellt.

Das Schweizer Recht verlangt bei «Kalbsbratwürsten» mindestens 50 Masseprozent Kalb im Fleischanteil. Nicht erfüllt haben dies 14 getestete «Kalbsbratwürste» sowie je eine «Kalbs-Cipollata» und «Kalbsgrillschnecke», wie das Kantonslabor Basel-Stadt mitteilte. Drei hatten Deklarationsmängel. Federführend bei diesem Test war das Aargauer Labor.
Das Testfleisch war in 48 verschiedenen Betrieben beschafft worden, darunter Metzgereien und Grossverteiler: 21 im Aargau, 13 in Solothurn, 12 im Baselbiet und 5 in Basel-Stadt. Etwa die Hälfte war im Offenverkauf angeboten worden, die andere Hälfte abgepackt.
Verschiedene Gründe: Zu teuer und Verwechslungen
Neben den 16 Proben, die klar zuwenig Kalb enthielten, lagen noch acht weitere Würste (15,7 Prozent) zwar unter dem Limit, aber noch im Bereich der analytischen Mess-Ungenauigkeit. Deswegen verzichteten die Labors bei letzteren auf eine Beanstandung, informierten aber die Hersteller.
Als Ursachen nannten die fehlbaren Betriebe laut dem Bericht unter anderem «ökonomische Gründe», erschöpfte Vorräte, «Verwechslungen» - etwa bei Auskünften im Offenverkauf - sowie Unkenntnis der Rechtslage oder Deklarationsfehler von Lieferanten.
Karnickel und Schaf
Ferner enthielt eine der «Kalbsbratwurst»-Proben sechs Prozent (des Kalbfleischanteils) nicht deklariertes Kaninchenfleisch. In einer anderen steckten zehn Prozent ebensowenig deklariertes Schaffleisch. Zudem wurden bei drei Proben geringe Anteile Poulet gefunden, allerdings zu wenig für Beanstandungen.
Die kritisierten Hersteller wollen zumeist die Würste künftig ohne den Hochwertigkeit suggerierenden Zusatz «Kalb» verkaufen. Andere versprachen, den Kalbfleischanteil auf gesetzeskonforme Werte zu erhöhen.
Testreihe ausgeweitet
Das Aargauer Kantonslabor hat diesen Kalbsbratwurst-Test heuer zum sechsten Mal durchgeführt, jeweils bei anderen Betrieben, hiess es weiter. Die Beanstandungsquote lag immer über 30 Prozent, und die Mängel waren immer etwa dieselben - Nachkontrollen seien meist in Ordnung gewesen.
Deshalb habe man diesmal die Probeerhebung auf vier Kantone ausgeweitet, mit ähnlichem Ergebnis. Aufgrund der hohen Beanstandungsquote dränge sich eine weitere Probekampagne 2009 auf.
Deklarationsmängel auch bei Chips & Co.
Die Kantonslabors von Basel-Stadt - als Schwerpunktlabor - sowie Baselland und Aargau haben in einem weiteren Test Chips und Salzgebäck unter die Lupe genommen. Dabei waren 10 von 30 Proben nicht in Ordnung: Bei 5 entsprach die Zusammensetzung nicht den Vorschriften, und bei 6 waren die Etiketten unkorrekt.
Konkret war bei 15 Proben der Gehalt an Zucker deutlich anders als deklariert. Unter dem Strich war die Beanstandungsquote etwa gleich hoch wie beim letzten solchen Test von 2003, wie das Basler Kantonslabor weiter mitteilte.
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