Peter Hans Kneubühl ist nicht schuldfähig
Die Untersuchung im Fall Kneubühl ist abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft verlangt, dass der Bieler wegen einer wahnhaften Störung in eine geschlossene Anstalt eingewiesen wird.
Die Untersuchung gegen den in Biel inhaftierten Peter Hans Kneubühl wegen mehrfach versuchter vorsätzlicher Tötung sowie schwerer Körperverletzung sei abgeschlossen, schreibt die zuständige Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung. Eine zentrale Frage bildete dabei seine Schuldfähigkeit.
Das eingeholte psychiatrische Gutachten komme zum Schluss, dass der Beschuldigte zur Zeit der Taten an einer wahnhaften Störung schweren Ausmasses gelitten habe und nicht fähig zur Einsicht in das Unrecht der Taten gewesen sei. Die Schuldfähigkeit sei somit aus forensisch-psychiatrischer Sicht aufgehoben gewesen.
Stationäre therapeutische Massnahmen
Weil die Schuldunfähigkeit des Beschuldigten bereits im Rahmen der Untersuchung eindeutig festgestellt wurde, kommt es daher nicht zu einer Anklage. Stattdessen beantragt die Staatsanwaltschaft die Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme in einer geschlossenen Einrichtung.
Wie die Staatsanwaltschaft weiter schreibt, soll damit die Gefahr weiterer, mit Kneubühls psychischer Störung im Zusammenhang stehender Taten, begegnet werden.
Tatwaffe nicht gefunden
Die Untersuchungen im Fall haben zudem ergeben, dass die Polizei in der Nacht auf den 9. September 2010 kein einziger Schuss abgegeben wurde. Hingegen habe man bis heute nicht aufklären können, wo sich der Beschuldigte während seiner neuntägigen Flucht aufhielt noch ob er bei jemandem Unterschlupf gefunden oder ob ihn jemand unterstützt hatte.
Auch die Waffe, mit der Kneubühl auf die Polizeibeamten geschossen hat, konnte nicht gefunden werden.
Kneubühl hatte im September 2010 eine Zwangsversteigerung seines Hauses zu verhindern versucht und dabei mehrfach auf Polizisten geschossen. Ein Beamter der Berner Eliteeinheit Enzian wurde dabei getroffen und schwer verletzt. Der Rentner befand sich mehrere Tage auf der Flucht.
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