Prozess zum Fall Kneubühl verschoben
Der Termin für die Hauptverhandlung im Erbteilungsprozess Kneubühl ist geplatzt.

Dass die Verhandlung nicht zustande kommt, teilte der Rentner Peter Hans Kneubühl höchstpersönlich per Brief aus dem Regionalgefängnis Biel mit. Das berichtet das «Bieler Tagblatt» in seiner heutigen Ausgabe. Der Termin sei auf den 21.September angesetzt gewesen. Kneubühl verweigerte die Teilnahme an der Verhandlung mit folgender Begründung: «Ich weigerte mich, hinzugehen, weil ich im Gefängnis keinen Zugang zur Buchhaltung der Erbengemeinschaft mehr habe.» Einen Prozess, bei dem es «so sehr um Zahlen geht», könne er unmöglich aus dem Gedächtnis führen. Zudem habe sich seine Schwester, die in Frankreich lebt, ebenfalls geweigert, zur Hauptverhandlung in die Schweiz zu reisen.
Das Elternhaus von Peter Hans Kneubühl und seiner Schwester wurde im Dezember letzten Jahres für 405'000 Franken versteigert. Kneubühl akzeptierte die Versteigerung des Hauses nicht und wollte diese rückgängig machen. Die Versteigerung war die Folge eines Streits zwischen Kneubühl und seiner Schwester. Noch bleibt also ungeklärt, wie der Erlös des Hauses zwischen den beiden aufgeteilt wird.
Bieler Tagblatt
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