Rappaz bleibt in Verwahrung
Das Walliser Kantonsgericht hat am Donnerstag den Rekurs des Hanfbauers abgelehnt. Damit wird die Haftstrafe nicht unterbrochen.
Das Kantonsgericht bezieht sich bei seinem Urteil auf den Entscheid des Bundesgerichts von Ende August. Es schreibt in seinem Communiqué, es sei juristisch möglich, die Ärzte zur Zwangsernährung des hungerstreikenden Rappaz zu verpflichten. Bernard Rappaz hatte den Entscheid der Walliser Sicherheitsdirektorin Esther Waeber-Kalbermatten angefochten, dem zufolge ein erneuter Unterbruch der Haftstrafe nicht infrage komme.
Waeber-Kalbermatten hatte am 3. November dieses Jahres einen erneuten Haftunterbruch für den Hanfbauern abgelehnt. Zugleich forderte sie die Ärzte des Universitätsspitals Genf auf, alles für die Gesundheit von Rappaz zu tun. Die Ärzte des HUG wehrten sich in einem Communiqué gegen diese Anweisung.
Jean-Bernard Fournier, Vizepräsident des Kantonsgerichts, hatte dem verantwortlichen Arzt der Gefängnisabteilung im Genfer Universitätsspital bereits zuvor eine entsprechende Bekanntmachung zukommen lassen. Rappaz verbüsst wegen schweren Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz und weiteren Delikten seit März eine Freiheitsstrafe. Aus Protest hat er seit mehr als 70 Tagen nichts gegessen.
SDA/raa
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