Rauchverbot: Verordnung soll Klarheit schaffen
Der Kanton reagiert: Nach Problemen mit dem Vollzug soll eine Verordnung dafür sorgen, dass sich Wirte ans Rauchverbot halten.
Die Richtlinien aus dem Rathaus liessen sich offenbar unterschiedlich interpretieren. Jedenfalls hat so mancher erfinderische Wirt bald einmal die Schlupflöcher des seit Anfang Jahr geltenden kantonalen Rauchverbots entdeckt und das Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen zu seinen Gunsten ausgelegt. So wurde in einigen Gastrobetrieben der Hauptraum kurzerhand zum Fumoir erklärt und das Säli im ersten Stock zum Nichtraucherraum umfunktioniert. Das ist freilich nicht im Sinn des Gesetzgebers. Zudem haben sich Wirte, die sich strikt ans Rauchverbot halten, über die ungleichlangen Spiesse beschwert. Nun doch eine VerordnungJetzt soll bald Schluss sein mit den vagen Rauchzeichen aus dem Rathaus: Weil seit kurzem feststeht, dass das laschere Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen schärfere Vorschriften der Kantone zulässt, will der Regierungsrat auf den 1.Juli 2009 eine Verordnung in Kraft setzen, welche die Regeln verbindlich festhält. Das hat Folgen: Jedes Fumoir ist neu bewilligungspflichtig. «Damit wollen wir die Rechtsgleichheit garantieren», sagt Heinrich Schwarz, Chef des Gesundheitsamtes. Wer ein Fumoir betreiben will, muss beim Gesundheitsamt die Baupläne und einen Beschrieb der Räume einreichen – auch jene Wirte, die bereits ein Fumoir führen. Es ist demnach zu erwarten, dass einige Betriebe mit ihrer heutigen Lösung nicht länger durchkommen werden (Beispiel Ratskeller Olten; wir berichteten). In der Verordnung ist schwarz auf weiss festgeschrieben, was als Fumoir gilt: Es muss ein abgetrennter Nebenraum sein, der Hauptausschankraum des Betriebs darf nicht als Raucherraum genutzt werden und mehr als die Hälfte der Fläche der Innenräume muss rauchfrei sein. Fumoirs müssen vom Nichtraucherbereich baulich abgetrennt sein. Gut abgedichtete Glaswände und Glastüren sind erlaubt, nicht aber Faltwände. Zudem darf der Zugang zu den rauchfreien Räumen und den sanitären Anlagen nicht über das Fumoir erfolgen.Ob die Verordnung tatsächlich in Kraft tritt, bleibt abzuwarten: Die Kantonsräte haben das Recht, ihr Veto einzulegen. Die Frist läuft am 3.Juni ab.
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