«Regierung fehlt Kompetenz»
Der Regierungsrat will eine Obergrenze für Bonizahlungen. BLS, BKW und BEKB haben aber bereits Limiten festgelegt.
Die Rufe nach klareren Regeln, um exzessiven Bonizahlungen entgegenzuwirken, werden immer lauter. Angeregt durch einen Vorstoss von Grossrätin Maria Iannino Gerber (Grüne, Hinterkappelen), will der Regierungsrat die Festlegung einer Obergrenze für die variablen Vergütungen in jenen Unternehmen und Institutionen prüfen, an denen der Kanton beteiligt ist (siehe Ausgabe von gestern). Hauptbetroffene wären die BKW Energie AG (52,5 Prozent Kantonsbeteiligung), die Berner Kantonalbank BEKB (51,5 Prozent) und die BLS (55,75 Prozent).BKW: Limite von 25 ProzentBereits in seiner Antwort auf den Vorstoss verweist der Regierungsrat darauf, dass die BKW den Mitgliedern der Unternehmensleitung variable Boni bis zu einer Limite von 25 Prozent der Jahresentschädigung ausrichte. Die Zahlungen erfolgen in Abhängigkeit von Geschäftserfolg, Aufgabenerfüllung und Leistung.Darüber hinaus besteht jedoch keine Begrenzung der Entschädigung des Verwaltungsrats. Ein Punkt, den die Regierung ändern möchte. Das nimmt die BKW zur Kenntnis. «Wir wollen das Ganze aber nicht weiter kommentieren», sagt Mediensprecher Antonio Sommavilla.BLS: Ebenfalls 25 ProzentAuch bei der BLS betragen die Vergütungen höchstens 25 Prozent der Jahresentschädigung. «Allerdings ist der Spielraum bei der BLS viel geringer», erklärt BLS-Sprecher Hans Martin Schär. Allein die Summe der ausbezahlten Vergütungen des gesamten Verwaltungsrates sei kleiner als der Betrag, welcher dem Leiter der BKW ausbezahlt werde.BEKB: 3-Stufen-ModellAuch die BEKB hat bereits fixe Limiten, was die Bonizahlungen angeht. Wie die BKW und die BLS publiziert auch sie alle Entschädigungen. Deren Auszahlung beruhe auf einem limitierten und langfristigen Entschädigungsmodell, erklärt BEKB-Mediensprecher Hanspeter Merz. «Die höchste Gesamtentschädigung der Geschäftsleitung beträgt maximal das Zwanzigfache der tiefsten Gesamtentschädigung.»Für variable Entschädigungen verfüge die Bank über ein 3-Stufen-Modell, welches aus folgenden Komponenten besteht:Nachhaltigkeitsprämie nach 10 Jahren bei einem erwirtschafteten Free Cashflow von mindestens 500 Millionen Franken.Aktienbeteiligung: Alle Mitarbeiter können Aktien zum Vorzugspreis beziehen. Diese bleiben jedoch für 5 Jahre gesperrt.Variable Entschädigung: Diese wird rund einem Viertel aller Mitarbeitenden ausbezahlt, gebunden an Bedingungen wie das Geschäftsergebnis und persönliche Leistungen.Kritik der BürgerlichenFür die Grossräte Blaise Kropf (Grüne, Bern) und Bernhard Antener (SP, Langnau) stellt der Vorstoss Ianninos einen Schritt in die richtige Richtung dar. «Es braucht Beschränkungen auf Bonibezüge», sagt Kropf. «Auch Berner Unternehmen eifern leider dem Beispiel der Banken nach, was Bonizahlungen betrifft», ergänzt Antener.Das bürgerliche Lager hingegen steht dem Ansinnen kritisch gegenüber. Für SVP-Grossrat und Notar Peter Brand (Münchenbuchsee) und FDP-Grossrat Adrian Haas (Bern) stellt sich bei der Diskussion vor allem die Frage nach den gesetzlichen Grundlagen. «Der Regierung fehlt die Kompetenz, in die Vergütungszahlungen der Firmen einzugreifen», sagen die zwei Grossräte. Bei den Unternehmen handle es sich um privatrechtliche Aktiengesellschaften, deren Regeln das Aktienrecht festlege.BDP-Grossrat Heinz Siegenthaler (Rüti bei Büren) sieht vor allem das Problem, dass offene Türen eingerannt und die falschen Firmen vom Vorstoss getroffen würden. «Das Ganze erscheint mir als ein BKW-Bashing des grünen Lagers», reklamiert er.
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