Regierung nennt Nachteile der Handänderungssteuer-Vorlage
Der Berner Regierungsrat steht der Teilabschaffung der Handänderungssteuer skeptisch gegenüber. Er befürchtet unter anderem Mindereinnahmen von 25 Millionen Franken.

Der Berner Regierungsrat steht der Teilabschaffung der Handänderungssteuer skeptisch gegenüber. Er befürchtet unter anderem Mindereinnahmen von 25 Millionen Franken. Das betonte der Regierungsrat am Freitag in einer Stellungnahme zur Abstimmung vom 18. Mai. Auf eine Abstimmungsempfehlung verzichtet er; die Vorlage stammt vom Grossen Rat.
Das Kantonsparlament schlägt vor, dass der Erwerb von Grundeigentum bis 800'000 Franken von der Handänderungssteuer befreit wird. Voraussetzung ist allerdings, dass der Käufer die Liegenschaft während mindestens zwei Jahren selber bewohnt.
Gelder gehen verloren
Stimmt das Volk der Vorlage zu, gehen dem Kanton laut Regierung rund 25 Millionen Franken verloren. Das sei viel Geld für einen Kanton, dessen finanzielles Gleichgewicht weiterhin «labil» sei, heisst es im Communiqué.
Bereits im Grossen Rat hatte Regierungsrat Christoph Neuhaus (SVP) vor einer «Aufblähung des Büroapparates» gewarnt. Heute sei es einfach: Wechsle eine Liegenschaft den Besitzer, werde mit der Anmeldung im Grundbuch die Handänderungssteuer fällig. Dieser Ablauf sei «einfach, problemlos und effizient».
Vier zusätzliche Stellen
Die Vorlage des Grossen Rates werde dazu führen, dass die Grundbuchämter jährlich 3000 bis 4000 Gesuche um Befreiung von der Handänderungssteuer überprüfen müssten. Dazu brauche es mindestens vier zusätzliche Vollzeitstellen, betont der Regierungsrat nun erneut.
Denn die Grundbuchämter müssten sämtliche Gesuche um Befreiung während mehrerer Jahre bewirtschaften, heisst es auch in der Abstimmungsbotschaft. Dazu müssten separate Dossiers geführt werden. Namentlich brauche es eine Fristenkontrolle, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllt wurden. Dafür müssten die Ämter elektronische Hilfsmittel beschaffen.
SDA/mas
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