Nigerianer nicht untersucht
Der Nigerianer, der im März am Zürcher Flughafen starb, wurde vor
Die zuständigen Behörden haben vor der Ausschaffung des Nigerianers auf eine Untersuchung verzichtet. Damit wurden eventuell gesetzliche Vorschriften verletzt. Allerdings verweigerte sich der Nigerianer einer Untersuchung. Das geht aus dem rechtsmedizinischen Gutachten hervor, welches für die Zürcher Staatsanwaltschaft erstellt wurde. Christian Philipp, der zuständige Staatsanwalt, bestätigte gestern einen Bericht der «NZZ am Sonntag». Es werde nun untersucht, ob der Gefängnisarzt oder andere mit der Ausschaffung betraute Personen ihre Pflichten verletzt hätten. Gemäss Zwangsanwendungsgesetz muss eine Person, bei der die Polizei Gewalt anwendet,medizinisch untersucht werden, wenn eine «erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann». Da der Ausschaffungshäftling im Hungerstreik war, wäre eine Untersuchung angezeigt gewesen, sagte Philipp.sda>
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