Bundesgericht bestätigt Urteil gegen Betrüger
Ein 37-jähriger Mann aus dem Sensebezirk hat seine Betrügereien gewerbsmässig begangen, und die Freiheitsstrafe war gerechtfertigt.

Das Bundesgericht in Lausanne unterstützt im Fall eines Betrügers aus dem Sensebezirk die Freiburger Richter.
Keystone
Was das Bezirksgericht Sense und das Kantonsgericht Freiburg geurteilt hatten, hat Bestand. Das bekräftigte das Bundesgericht in einem soeben veröffentlichten Urteil im Falle eines heute 37-jährigen Mannes, der die Justiz der Kantone Bern und Freiburg in den letzten Jahren mehrfach beschäftigt hatte. Der Mann befindet sich derzeit im Strafvollzug in der Strafanstalt Witzwil.