Grauholz: Unverständnis über Alkoholverbot
Die Autobahnraststätte Grauholz musste alkoholhaltige Desserts von der Speisekarte streichen, weil ein Gast beim Kanton reklamiert hat. Kirschstängeli dagegen dürfen in den Regalen bleiben.
«Viele Leute reagieren mit Unverständnis», sagt Rolf Biedermann, Geschäftsführer der Autobahnraststätte Grauholz. Die Leute können nicht verstehen, dass in der Raststätte auf Geheiss der Behörden ab sofort keine alkoholhaltigen Desserts mehr auf der Speisekarte sein dürfen.
Der Ausschank und der Verkauf von Alkohol in Schweizer Raststätten sind seit 50 Jahren verboten. Alkoholhaltige Desserts gibt es in der Raststätte Grauholz aber schon seit 40 Jahren, wie Biedermann berichtet. Warum wurden die Behörden erst jetzt aktiv? «Wir erhielten den Hinweis eines Gastes», antwortet Kantonsoberingenieur Stefan Studer. Diesem Hinweis habe man nachgehen müssen – und dabei festgestellt, dass tatsächlich ein Verstoss vorliege. «Der Kanton hat in diesem Fall wenig Handlungsspielraum. Die Bestimmungen in der Nationalstrassenverordnung sind eindeutig und den Betreibern bekannt.»